Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Henning Kaiser/dpa

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich in der Vorrangsdebatte zwischen Wasser und Wasserstoff bewegt. In einer neu eingefügten Passage heißt es, dass das überragende öffentliche Interesse von Wasserstoffprojekten nicht gilt, "wenn durch die Wasserentnahme die öffentliche Wasserversorgung oder der Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt wird". Dieser Text passierte am Mittwoch das Bundeskabinett.

Im Referentenentwurf hatte das Ministerium lediglich in der Gesetzesbegründung erläutert, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung bei der Bewilligung von Wasserstoffvorhaben umfassend zu berücksichtigen seien. Die Wasserverbände VKU und BDEW hatten daraufhin auf eine Klarstellung auch im Gesetzestext selbst gedrängt.

"Tückische Details"

Grundsätzlich begrüßte der VKU die Änderung. "Tückisch sind jedoch die Details, die es im weiteren zu klären gilt", teilte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit. Insbesondere müsse das Wort "erheblich" gestrichen werden. "Ansonsten würden Genehmigungsverfahren nur unnötig verkompliziert, weil die Frage, was erheblich ist oder nicht, nicht genau definiert ist."

Milder äußerte sich der BDEW. Er halte es für richtig, wenn auf gesetzlicher Ebene geregelt werde, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung vom überragenden öffentlichen Interesse am Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unberührt bleiben würden, schrieb er.

Überragendes öffentliches Interesse

Prinzipiell wurde das sogenannte Wasserstoffbeschleunigungsgesetz von der Energiebranche begrüßt. Aus BDEW-Sicht sind aber weitere Anstrengungen nötig. Als Beispiele nannte der Verband einfachere Anforderungen an Anlagen sowie Erleichterungen bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur.

Aus VKU-Sicht müsste auch der Aus- und Umbau der Gasverteilnetze rechtlich privilegiert und ins "überragende öffentliche Interesse" gerückt werden. Zudem missfällt dem Stadtwerkeverband, dass nur Elektrolyseure als Wasserstoffproduktionsverfahren von dem Gesetz profitieren sollen. "Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss unerheblich sein."

CO2-Speichergesetz passiert Kabinett

Neben dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett auch das CO2-Speichergesetz. Demnach soll der Einsatz von Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlenstoffdioxid ermöglicht werden.

Der strategische Fokus soll auf Branchen liegen, die selbst bei einer Umstellung ihrer Prozesse ihre CO2-Emissionen nur schwer oder gar nicht auf Null drücken können. Dies schließt Gaskraftwerke ein. Anders als etwa die Zement- oder Kalkindustrie soll die Energiebranche jedoch keine staatliche Förderung erhalten.

Linke mit scharfer Kritik

Heftige Kritik gab es dennoch. Das Speichergesetz sichere fossilen Konzernen "Milliarden-Profite", schrieb etwa die Linke. (aba)

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