Eigentlich wären die Oldenburger EWE und die Hamburger Energiewerke bereit, in großem Stil zu investieren – in Elektrolyseure mit einer Leistung von 370 beziehungsweise 100 Megawatt, um den Hochlauf der deutschen Wasserstoff anzuschieben. Und nicht nur sie.
Nach eigenen Angaben liegen förderungswürdige Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 33 Milliarden Euro bei der EU-Wettbewerbskommission in Brüssel. Eingesendet wurden sie 2021. Doch eine Entscheidung ist seitdem nicht gefallen. Das könnte nun weitreichende Folgen haben.
Verlängerung der Netzentgelt-Befreiung gefordert
Denn durch die Verzögerung des Förderprozesses seien die eingereichten Projektpläne nicht mehr haltbar, klagen EWE und Hamburger Energiwerke. Damit drohen die Unternehmen auch eine andere Frist zu reißen: die zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren für 20 Jahre im Rahmen des nationalen Wasserstoffhochlaufs. Um in diesen Genuss zu kommen, müssten die Elektrolyseure bis Anfang August 2026 in Betrieb gehen. So steht es derzeit im Energiewirtschaftsgesetz.
Für Elektrolyseure, die danach ans Netz gehen, entfiele die Befreiung, was sich erheblich auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts auswirken würde. Am Mittwoch forderten EWE und Hamburger Energiewerke zusammen mit neun anderen deutschen Unternehmen, die Frist um gut zwei Jahre zu verlängern, sprich bis Ende 2028.
Bundesrat für Verlängerung
Schließlich handele es sich um bedeutende Projekte von allgemeinem europäischen Interesse, die unter anderem nur durch erhebliche Bundes- und Landesfördermittel realisierbar seien, erläuterte EWE-Technikvorstand Urban Keussen bei einem Pressegespräch. Christian Heine, Chef der Hamburger Energiewerke, sagte, dass andernfalls "große innovative Wasserstoffprojekte mit hoher Relevanz für den Wirtschaftsstandort Deutschland und unsere Klimaziele [...] in Schieflage zu geraten" drohten.
Die Unterstützung des Bundesrats für ihr Anliegen haben sich die Unternehmen bereits gesichert. Die Länderkammer schlug in einer Stellungnahme im Juli vor, die Netzentgeltbefreiung von Stromspeicheranlagen, die seit August 2011 in Betrieb genommen wurden beziehungsweise werden, um drei Jahre nach hinten zu schieben.
Bundesregierung verweist auf BNetzA-Zuständigkeit
Der für Energie- und Klimaschutzfragen zuständige Ausschuss im Bundestag wiederum debattiert voraussichtlich in zwei Wochen über Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Vordergründig geht es dabei um neue Kompetenzen für die Bundesnetzagentur bei Netzzugang und Netzentgeltregulierung. Nach ZfK-Informationen wurden führende Ampel-Energiepolitiker bereits über das Anliegen der Unternehmen unterrichtet.
Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrats übrigens nicht zu. Sie verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Netzregulierung Sache der Regulierungsbehörde, sprich der Bundesnetzagentur, sei, und diese "keiner Einflussnahme unterlegen sein darf".
"Vorwegnahme Entscheidung nicht möglich"
Dazu zählten auch Regelungen zu besonderen Netzentgelten, deren Anwendungsbereich und Geltungsdauer davon umfasst seien. "Eine Vorwegnahme der Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde durch den Gesetzgeber ist [...] nicht möglich." (aba)



