Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen die Finanzstruktur des Wasserstoff-Kernnetzes gegenüber dem Regierungsentwurf an zentralen Punkten konkretisieren und ändern. Das geht aus einem entsprechenden Antrag von SPD, Grünen und FDP hervor, der der ZfK vorliegt.
Demnach soll das Amortisationskonto, das eine Streckung der Netzentgelte ermöglichen soll, von den Wasserstoff-Kernnetzbetreibern selbst organisiert werden.
KfW-Kredite für THE
Eine zentrale Rolle soll dabei einmal mehr dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, kurz THE, zufallen. Dabei handelt es sich um eine Tochter mehrerer Fernleitungsnetzbetreiber, die auf dem deutschen Gasmarkt derzeit Aufgaben wie das Bilanzkreis- und Regelenergiemanagement wahrnimmt.
THE soll über eine Tochterfirma die Hochlaufkosten der Netzbetreiber ausgleichen. Sie selbst soll dafür Zugang zu Krediten der staatlichen Förderbank KfW erhalten. Laut Regierungsentwurf sollte eine "vom Bund beauftragte, kontoführende Stelle" die Zwischenfinanzierung übernehmen. Unklar war geblieben, wer genau dies sein sollte.
Selbstbehalt-Höhe bleibt
Mehr Investitionssicherheit wollen die Ampel-Partner schaffen, indem sie die Frist für finanzierbare Projekte von 2032 auf 2037 strecken. Damit sei sichergestellt, dass der Netzhochlauf an die Nachfrage angepasst werden könne, heißt es.
Keine Änderungen soll es dagegen bei der Höhe des Selbstbehalts geben, der anfallen könnte, wenn das Amortisationskonto – wie erwartet – zum Ablaufende 2055 einen Fehlbetrag aufweist. Dieser liegt weiterhin bei bis zu 24 Prozent.
Branche noch nicht überzeugt
In der Expertenanhörung im Bundestag hatten einige Netzbetreiber diesen Anteil für zu hoch gehalten. Offen bleibt deshalb, ob die jetzige Lösung die nötigen Investitionen anreizt. Der Branchenverband BDEW wollte sich hier nicht festlegen. "Es muss sich zeigen, inwieweit der gefundene Kompromiss ausreichend für die Investoren ist", schrieb er. Das Risiko eines Kapitalverlusts müsse für die Investoren ausgeschlossen sein.
Ähnlich äußerte sich der Stadtwerkeverband VKU. "Der Lackmustest wird [...] sein, ob auf der Grundlage der Einigung tatsächliche Investitionsentscheidungen getroffen werden oder nicht", teilte ein Sprecher auf ZfK-Anfrage mit.
Eigenkapitalzinssatz zuerst bei 6,69 Prozent
Auch am zunächst festgesetzten Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 6,69 Prozent wird nicht gerüttelt. Immerhin aber sollen die restlichen Kernnetzbetreiber nicht mehr für Verluste haften, die bei Insolvenz eines Kernnetzbetreibers anfallen.
Verteilnetzbetreiber, darunter etliche Stadtwerke, dürften begrüßen, dass sie bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne beteiligt werden sollen. Auch lokale Transformationspläne sollen berücksichtigt werden. Bislang war nur das Kernnetz, auch Wasserstoff-Autobahn genannt, im Fokus gestanden. Gestrichen werden soll im Übrigen der im Regierungsentwurf vorgesehene Umsetzungsbericht, der alle zwei Jahre vorgelegt werden sollte. Die Ampel will damit Bürokratie abbauen.
Weiterer Zeitplan
Aller Voraussicht nach dürften die Ampel-Fraktionen das Vorhaben bereits kommenden Donnerstag oder Freitag im Bundestag beschließen wollen. Schließlich drängt die Zeit.
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben nur bis zum 21. Mai Zeit, ihren gemeinsamen Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz einzureichen. Zuvor ist auch noch der Bundesrat am Zug. Dafür kommt realistischerweise nur der 26. April infrage. (aba)



