Die Bundesregierung will im Rahmen der Kraftwerksstrategie 12 Gigawatt an Gaskraftwerken fördern. Die Anforderungen sind aber Stand jetzt hoch. Das Bild wurde von Künstlicher Intelligenz generiert.

Die Bundesregierung will im Rahmen der Kraftwerksstrategie 12 Gigawatt an Gaskraftwerken fördern. Die Anforderungen sind aber Stand jetzt hoch. Das Bild wurde von Künstlicher Intelligenz generiert.

Bild: © AdobeStock/AdobeFlyer

Eigentlich will die Bundesregierung mit dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz den Zubau neuer Wasserstoffkraftwerke und steuerbarer Kapazitäten anreizen. Doch ein bisheriger Entwurf droht, hierfür überzogene Anforderungen zu stellen. Das zeigte eine Diskussion bei der Gastagung des "Handelsblatts".

Konkret geht es um Standorteinschränkungen für neu zu bauende Gaskraftwerke. Im Konsultationspapier des Gesetzes heißt es, der Neubau von H2-ready-Kraftwerken könne nur an Standorten gefördert werden, an denen Gas in den letzten drei Jahren nicht der Hauptbrennstoff war. Darauf aufmerksam machte unter anderem Nikolaus Valerius, Vorstandsvorsitzender der RWE-Kraftwerkstochter Generation.

Mögliche Standorte

Auf ZfK-Nachfrage wollte der Essener Energiekonzern nicht näher darauf eingehen. Die Begründung: Die Konsultation zum Entwurf dauere noch an. "Wie das Gesetz am Ende aussehen wird, ist noch unklar", so ein Unternehmenssprecher. "Deshalb können wir momentan keine Aussagen dazu treffen, wie sich das auf mögliche RWE-Standorte auswirken könnte."

Klar ist aber: RWE hofft wie auch andere Energieversorger auf Änderungen im Entwurf. Denn die Vorgabe könnte den Neubau von Gaskraftwerken an gut geeigneten Standorten verhindern.

Brennstoff-Kriterium

Deutlicher äußert dies der regionale Versorger Enervie auf ZfK-Nachfrage. "Gerne würden wir ein H2-Ready-Kraftwerk entwickeln. Der hierfür am besten geeignete Standort ist unser Kraftwerksstandort in Herdecke." Das Problem: Der betroffene Kraftwerksblock entspricht nicht dem Brennstoff-Kriterium.

"Wir würden daher im Rahmen der Konsultation darauf hinarbeiten, diese Beschränkung der Standorte aufzuheben", so der Sprecher weiter. Das diene auch nicht den Zielen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes. Diese liegen laut Gesetzesbegründung nämlich im Zubau von Kraftwerken unter wettbewerblichen Bedingungen.

Schwierige Modernisierung

Auch bei der Modernisierung bestehender Kraftwerke hält der Versorger aus dem westfälischem Hagen die bisherigen Vorgaben für kontraproduktiv. Hier geht es um die geforderte Wirkungsgradsteigerung von mindestens zwanzig Prozent. Gerade bei alten Kraftwerken sei das technisch nicht möglich.

"Erst bei einer Absenkung der geforderten Wirkungsgradsteigerung auf unter 15 Prozent-Punkte könnte eine Modernisierung für uns interessant sein", erklärt der Enervie-Sprecher. "Unseres Erachtens nach wird dadurch der Wettbewerb unnötig eingeschränkt."

Risiko bei Umrüstung

Der mehrheitlich kommunale Versorger sieht noch weitere offene Fragen: Wie können für H2-Ready-Kraftwerke bei der Genehmigung schon heute erreichbare Grenzwerte festgelegt werden, obwohl die Technologie noch nicht großtechnisch erprobt ist? Das Risiko: Im schlimmsten Fall könnten wasserstofffähige Kraftwerke nicht umgestellt werden, weil die Anlagen diese Grenzwerte später technisch nicht oder nur mit großen Aufwendungen einhalten können. Die Umrüstung könnte, wenn sie möglich ist, also sehr teuer werden.

Seit Mitte September liegt der Konsultationsentwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes den Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen vor. Bis zum 23. Oktober 2024 haben sie noch Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Entwurf besteht aus zwei Säulen: neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom (Säule 1) sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für die Versorgungssichereit (Säule 2). Später soll mit dem geplanten Kapazitätsmarkt noch die Säule 3 hinzukommen. (jk)

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