Erst kürzlich mahnte der Chef des Solarunternehmens Meyer Burger, Gunter Erfurt, mehr Unterstützung für seine Branche an. Während in den USA europäischen Herstellern der rote Teppich ausgerollt werde, gebe es in Europa sehr schlechte Marktbedingungen, warnte der Firmenchef.
Nun will das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) um Robert Habeck (Grüne) offenbar reagieren. "Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit", lässt sich der Vizekanzler in einer Mitteilung des BMWK zitieren.
Interesse signalisieren
Demnach will das Ministerium für Unternehmen, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen wollen, eine Förderung auf den Weg bringen. Im Vorfeld zur geplanten Förderung hat zunächst ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren begonnen.
Dabei können Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen, ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren.
Matching Clause für bestimmte Regionen
Die Möglichkeit hierzu biete demnach der neue Beihilferahmen der EU. "Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen", so Habeck weiter. "Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch unsere energiepolitische Souveränität."
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen, Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindert werden und das Land als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleiben. Betroffen wären in der Praxis vor allem Projekte in Ostdeutschland.
Noch unter Vorbehalt
Voraussetzungen für die geplante Förderung seien demnach der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Kofinanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant sei. Bei der Bewertung der Skizzen sollen insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht allerdings unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.
Unterstützung auch für Wind, Wasserstoff und Wärmepumpe
Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich laut BMWK auf wenige Leuchtturmprojekte konzentrieren. Parallel will das Ministerium auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen, heißt es. Dafür würde aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermögliche, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.
Die neue Förderung gilt auch als Reaktion auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA). Zuvor hatten Branchenverbände davor gewarnt, die deutsche Solarindustrie könne international den Anschluss verlieren, wenn Deutschland nicht industriepolitisch reagiere. (jk)
