THEE erweitert ihr Erzeugungsportfolio. Im Bild ist der Bestands-Windpark Kandrich.

THEE erweitert ihr Erzeugungsportfolio. Im Bild ist der Bestands-Windpark Kandrich.

Bild: © Schulte/THEE

Nach monatelangem Stillstand hat sich in den vergangenen Wochen viel getan in der Energiewende-Politik der Bundesregierung: Erst die Mini-EEG-Novelle, dann das Eckpunktepapier zur Akzeptanzsteigerung der Windkraft in Kommunen und bei Bürgern aus dem BMWi und letztlich die Einigung der Koalitionäre auf eine Länderöffnungsklausel – Stadtwerke und Versorger geben sich allerdings skeptisch, ob diese Maßnahmen taugen, um der Windkraft zu alter Stärke zu verhelfen.

Zwar wird die Abschaffung der Bürgerenergie-Privilegien in der Mini-EEG-Novelle von allen Kommunalunternehmen als durchweg positiv bewertet, die „Opt-In-Variante“ der Länder zur Einführung von Windabstandsregeln, sehen die von der ZfK-befragten Unternehmen jedoch kritisch: Die Einigung zur Länderöffnungsklausel sorge zumindest dafür, dass die derzeitigen Regelungen in den Bundesländern beibehalten werden können und es nicht zu einem faktischen Ausbaustopp kommt. So gebe es wenigstens in den Bundesländern mit rechtskräftigen regionalen Raumentwicklungsplänen gewisse Planungssicherheit. „Trotzdem können diese beiden Maßnahmen kaum dazu beitragen, der Windenergie zu alter Stärke zu verhelfen. Sie erhalten lediglich den aktuellen Zustand“, so Michael Solić, Pressesprecher der Stadtwerken München (SWM).

Auf die Umsetzung kommt es an

Die Abstandsregelungen sollen laut BMWi dazu beitragen, die Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort gegenüber der Windkraft zu stärken und so zu einem stärkeren Ausbau führen. Für die Rheinenergie verfehlen die Abstandsregeln dieses Ziel jedoch eindeutig: „Aus unserer Sicht sind starre Abstandsregeln nicht zur Förderung der Akzeptanz vor Ort geeignet. Die Forderung nach Abstandsregeln entsteht aus subjektiven Beweggründen, ob ästhetischen oder denen nach mehr Sicherheit. Beides löst ein größerer Abstand nicht. Wir müssen vielmehr die Menschen vor Ort mitnehmen und ihnen glaubhaft vermitteln, mit dem Windrad Teil der Energiewende zu sein“, so Ulrich Bemmann, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien bei der Rheinenergie.

Der Vorstoß aus dem BWWi Kommunen und Bürger finanziell an Windkraftanlagen zu beteiligen, geht genau in diese Richtung und trifft daher überwiegend auf Zustimmung in der Branche, es kommt jedoch auf die Umsetzung an, wie die Stadtwerke Tübingen verdeutlichen: „Die finanziellen Anreize für Kommunen sind der richtige Weg, wenn auch der ‘Bürgerstromtarif’ nicht verhindern wird, dass sich zentral organisierte Bürgerinitiativen mit ihren Argumenten zum Umwelt- und Artenschutz gegen Klimaschutzprojekte positionieren und mit Klagen Genehmigungsverfahren verzögern“, so Hanno Brühl, Bereichsleiter Energie & Innovation. Ein kleiner monetärer Anreiz reiche hier nicht zu einem Umdenken.

Einheitsregeln könnten Hemmnis werden

Ähnlich sieht das Bemmann von der Rheinenergie: “Ein finanzieller Anreiz, ob beim Strombezug oder für die Kommune, kann dabei eine Lösung sein, wobei man auch sagen muss, dass die Gewinnmargen in diesem Bereich überschaubar sind. Das, was man auf der einen Seite mehr ausgibt, fehlt auf der anderen Seite.“ Nach Möglichkeit sollen auch nicht nur Einzelne von den durchaus hohen Pachteinnahmen profitieren, sondern möglichst viele Beteiligte. Dafür seien u.a. Flächenpoolmodelle eine gut geeignete Variante, um möglichst viele Flächeneigentümer an den Pachteinnahmen zu beteiligen.“

Viele Stadtwerke und Versorger gehen auch ohne gesetzliche Vorgaben aus dem BMWi bereits den Weg der Bürgerbeteiligung, so wie die Enercity: „Die Schaffung von finanziellen, kundenfreundlichen Anreizen wie zum Beispiel der Bürgerbeteiligung ist eine Option den Menschen aus der Region den Mehrwert einer Anlage in ihrer Region selbst erleben und davon profitieren zu lassen“, erklärt Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende und ergänzt: „Dieses Ziel verfolgen wir mit unseren Projekten schon lange bereits ohne gesetzliche Vorgaben. Ich finde es gut, dass wir Beteiligungsmodelle für Menschen ermöglichen, aber ich begrüße es nicht, dass diese Beteiligungsformen einheitlich per Gesetz festgelegt werden. Das bremst die Innovationskraft und vermindert die Vielfalt, die erforderlich ist, um individuelle Bedürfnisse der Kunden und Partnerkommunen zu decken.“

Klageverfahren beschleunigen

Dass Geld allein nicht die Mittel heiligt, steht für alle Befragten fest. Die SWM bringen auf den Punkt, was es darüber hinaus braucht: „Wie auch schon in anderen Bereichen setzen wir in allen Planungsschritten auf eine offene Kommunikation und volle Transparenz gegenüber Anwohnern und Kommunen. Wir wollen die Menschen vor Ort mitnehmen, Probleme fair erörtern und gemeinsam Lösungen finden – als Partner auf Augenhöhe, der gemeinsam mit Nachbarn, Verwaltung und Politik die Energiewende voranbringt“, sagt Solić.

Doch nicht allein die fehlende Akzeptanz lässt den Windkraftausbau schwächeln, auch die zähe Genehmigungspraxis hemmt die Branche. „Die Planung einer Windkraftanlage bzw. -parks dauert aufgrund vieler Gutachten und aufwendiger Prozesse bis in die letzte Instanz inzwischen in der Regel  mindestens fünf Jahre“, moniert Bemmann von der Rheinenergie und ergänzt: Bis zum Ende herrsche für den Bauherrn absolute Unsicherheit, die mit hohen Kosten verbunden sind. Dementsprechend sollten Klagen gegen Genehmigungen nur zulässig sein, wenn darin gerügt wird, dass ein Sachverhalt nicht oder falsch geprüft wurde. Zudem müsse das Klageverfahren grundsätzlich beschleunigt werden.

Einheitliche Grundlagen beim Arten- und Naturschutz

Unsicherheiten  und Handlungsbedarf gibt es auch bei der Einhaltung von Arten- und Naturschutz, wie Klaus Preiser, Geschäftsführer der Badenova-Tochter Wärmeplus verdeutlicht: „In der Windbranche besteht große Einigkeit darüber, dass die deutsche Interpretation des Artenschutzes das mit Abstand höchste Hindernis im Genehmigungsverfahren darstellt. Dies ist umso weniger verständlich, da sich in den letzten Jahren immer stärker gezeigt hat, dass zwar einzelne Tiere verunglücken, aber nirgends die Population einer bedrohten Art durch die Windenergie gefährdet wird. So wurde jüngst in Schleswig-Holstein - trotz mehrerer tausend Windkraftanlagen - bei den Seeadlern, die als besonders gefährdet galten, der höchste Bestand seit dem Krieg gezählt.“

Die Enercity-Vorstandsvorsitzende Zapreva schlägt für eine schnellere Genehmigungspraxis bei Arten- und Naturschutzbelangen vor: „Zur Findung einer dauerhaften gemeinsamen Basis von Artenschutz und Klimaschutz sind neue Plattformen oder Arbeitsgruppen erforderlich. Überregional erweist sich der uneinheitliche Wissensstand als abträglich. Sinnvoll wäre eine Weiterbildungsoffensive für die Landratsämter und Genehmigungsbehörden mit dem Ziel eine einheitliche Grundlage für Entscheidungen bundesweit zu erhalten.“

Sektorkopplung stärker fördern

Doch nicht nur Neubauprojekte haben mit restriktiven Regelungen zu kämpfen, auch das Repowering hat es in Deutschland schwer: So sollte laut SWM das Repowering auf Bestandsflächen erleichtert werden, indem hier sowohl auf Regionalplanebene als auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die positiven Effekte des standorterhaltenden Repowerins stärker berücksichtigt werden.

Die ZfK-Umfrage zeigt: Die Vorstöße der Bundesregierung waren längst überfällig und dennoch gibt es noch viele Baustellen, um den Windkraftausau auf das alte Niveau zu heben. Ganz abgesehen von den Herausforderungen, die mit dem stärkeren Anteil der Erneuerbaren im Stromnetz noch in Zukunft anstehen werden. Erneuerbare Energie heiße immer auch dezentrale Erzeugung, so Preiser, Chef der Badenova-Wärmeplus und mahnt: „Hier stehen noch zu oft veraltete Gesetze, Steuern oder Abgaben einer zügigen und sinnvollen Nutzung im Wege. Die Einführung einer CO2-Abgabe als zentrales Steuerinstrument war hier sicherlich der richtige Schritt, aber leider wurde dieses Instrument viel zu zaghaft eingeführt und wird auch nur sehr minimal invasiv umgesetzt.“ (ls)

Weitere Einschätzungen der Kommunalunnternehmen zum Windkraftausbau und dem politischen Geschehen der letzten Wochen gibt es in der ZfK-Titelstory unserer Juni-Ausgabe.

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