Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Bild: © Stockfotos-MG/Adobestock

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht und damit erste Schritte für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse eingeleitet. Mit dem Nachtragshaushalt wird auch das Ende des Topfes für die Energiepreisbremsen besiegelt. Ob Strom- und Gaspreisbremse trotzdem fortgesetzt und im nächsten Jahr aus dem Kernhaushalt finanziert werden, ist in der Koalition weiter umstritten.

BDEW und VKU mahnten unterdessen mit deutlichen Worten ein Ende der „Hängepartie“ an. „Die Energieversorger benötigen noch diese Woche verbindliche Regelungen, wie es mit den Energiepreisbremsen weitergeht. Wir brauchen endlich Klarheit. Jeder Tag zählt“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
 

Dies sei auch im Interesse der Kundinnen und Kunden. Die Unternehmen dürften auch in der Kundenkommunikation hier nicht im Regen stehen gelassen werden.

Finanzielle Entlastung wäre nur noch rückwirkend machbar

Eine flächendeckende, reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 könne die Energiebranche ohnehin nicht mehr garantieren.

„Dazu hätten eine verbindliche Entscheidung und gesetzliche Regelungen bis zum 15. Oktober vorliegen müssen. Eine finanzielle Entlastung wäre gegebenenfalls rückwirkend machbar“, heißt es weiter. Die Unternehmen könnten nicht in Vorleistung gehen.

Nachdem der Wirtschaftsstabilisierungfonds aufgelöst werden solle, sei klar, dass Preisbremsen über den Kernhaushalt 2024 finanziert werden müssten. „Wann der Bundestag diesen beschließen will, ist aktuell unbekannt“.

Zuschuss zu Übertragungsnetzentgelten sicherstellen

Sollten die Preisbremsen aber zum Jahresende auslaufen, sei es umso wichtiger, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht noch zusätzlich durch staatliche Abgaben und Umlagen belastet würden. Deshalb sei es erforderlich, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme ins kommende Jahr hinein fortgesetzt werde, und der Zuschuss von 5,5 Mrd. zu den Übertragungsnetzentgelten sichergestellt und verlässlich finanziert werde.

Sollte der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wegfallen, würde dies eine Kaskade für die Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft auslösen: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssten auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. „Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen.“

FDP: "Sparen ist das Gebot der Stunde"

Offen ist auch, wann und wie der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Hier sind grundsätzliche Entscheidungen nötig, denn laut Bundesfinanzminister Lindner müssen nach dem Urteil bis zu 20 Milliarden Euro eingespart werden.

«Sparen ist das Gebot der Stunde», sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Die Schuldenbremse dürfe aus Sicht der FDP hingegen nicht angetastet werden. In dem Zusammenhang kritisierte Dürr Äußerungen von CDU-Ministerpräsidenten, die sich für eine Reform ausgesprochen hatten.

Auch Grüne und SPD plädieren für eine Reform der Schuldenbremse. Kaputtsparen sei dagegen keine Option, betonte Grünen-Chef Omid Nouripour. Die Modernisierung des Landes müsse voranschreiten, Deutschland dürfe nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

Ringen um Projekte aus Klimafonds

Viele Projekte zur Modernisierung der Wirtschaft sollten aus dem Klima- und Transformationsfonds gezahlt werden, dem nach dem Urteil 60 Milliarden Euro fehlen. Alle verpflichtend zugesagten Gelder könnten im kommenden Jahr fließen, hieß es im Finanzministerium (hierzu finden Sie einen separaten Artikel in diesem Newsletter). Welche der verabredeten Vorhaben darüber hinaus aber realisierbar sind, ist umstritten. (hoe/dpa)
 

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