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Artenschutz: EU-Notfallverordnung könnte Erneuerbare blockieren

Die EU will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen und plant dazu eine Notfallverordnung. Der BDEW sieht dort jedoch einige Fallstricke, die Wind und Solar blockieren statt entfesseln könnten.
23.11.2022

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung übt Kritik an der geplante EU-Notfallverordnung zum Erneuerbaren-Ausbau.

Auf dem morgigen Energieministerrat soll die von der EU-Kommission vorgelegte EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beraten und beschlossen werden. Der Entwurf enthalte jedoch noch einige Regelungen, die im schlimmsten Fall einen gegenteiligen Effekt entwickeln können, befürchtet der BDEW.

„Die gewählte rechtliche Form einer Notfall-Verordnung wird dem Anspruch, Tempo zu machen gerecht, da diese nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss und damit wertvolle Zeit eingespart werden kann. Eine Beschleunigung bei Wind, Solar und Wärmepumpen zeigt den richtigen Weg“, begrüßt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung grundsätzlich die Pläne der EU-Kommission.

Schutzmaßnahmen ohne Anlass möglich

Der Schuss dürfe allerdings nicht nach hinten losgehen. So könnten beim Artenschutz sogar noch strengere Vorgaben gelten, als bisher vorgesehen sind. Es könnten künftig für Erneuerbaren-Projekte sogar Schutzmaßnahmen ohne Anlass als Mindestanforderung angeordnet werden, mahnt der BDEW. „Selbst wenn die Vorschrift Auslegungsspielräume in andere Richtungen offenlässt, werden diese nach unserer Erfahrung in der Praxis nicht zugunsten der Projektierer ergriffen. Das würde die aktuelle Rechtslage in Deutschland erheblich verschlechtern und muss dringend angepasst werden,“ betont Andreae.

Eine von den Mitgliedstaaten diskutierte Streichung dieser Vorgaben würde zwar helfen, den Erneuerbaren-Ausbau zumindest nicht auszubremsen. Um jedoch mit der Verordnung die angestrebte Beschleunigungswirkung zu erreichen, müssten die Vorgaben im Sinne einer echten Umkehr vom Individuen- zum Populationsschutz weiterentwickelt werden, heißt es vom Bundesverband.

Kompensationszahlungen ermöglichen

Auch sei in dem Entwurf die Chance verpasst worden, die Genehmigungsprozesse mit konkreten Maßnahmen erheblich zu beschleunigen. Hierzu gehörten beispielsweise die Anerkennung von Zahlungen in Artenhilfsprogrammen durch die Projektierer als alternatives Modell zu den individuell umzusetzenden Maßnahmen. Eine Unterstützung von breit angelegten Artenhilfsprogrammen würde den Schutz bestimmter Arten gesamtheitlich in den Blick nehmen und würde die Genehmigungsprozesse an einzelnen Standorten entlasten, so der BDEW.

„Um Planungs- und Genehmigungsverfahren der Erneuerbaren auch langfristig im Sinne der von der EU und in Deutschland gesteckten Ziele zum Erneuerbaren-Ausbau zu beschleunigen, sollte zudem neben der vorliegenden Notfall-Verordnung auch die laufende Überarbeitung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) ambitioniert vorangetrieben werden. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben hierzu bereits gute Vorschläge vorgelegt, die nun schnell beschlossen werden sollten“, sagt Andreae abschließend. (lm)