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EEG-Genehmigung: BEE macht Druck auf die EU

Die Notifzierung des novellierten EEGs steht noch immer aus. Nachdem der BEE beim BMWi nicht weiterkam, hat der Verband sich selbst an die EU gewendet.
06.04.2021

Die EU-Kommission muss das EEG 2021 noch genehmigen. Das hat Auswirkungen auf die Ausschreibungen von Wind, Solar und Biomasse.

Das EEG 2021 ist zwar seit Jahresbeginn in Kraft, doch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission fehlt noch. Das ist aktuell vor allem für die zwei bereits erfolgten Ausschreibungen von Wind, Solar und Biomasse ein Problem. Der BEE macht nun selbst Druck bei der EU-Kommission.

„Wir erwarten, dass die EU-Kommission mit allem Nachdruck an einer beihilferechtlichen Genehmigung arbeitet, um zügig Rechtssicherheit für die Branche und die Energiewende insgesamt zu schaffen und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um im gemeinsamen Dialog an schnellen und zielführenden Lösungen zu arbeiten“, heißt es in den Schreiben vom 25. März, das der ZfK vorliegt.

Hoffen auf schnelle Teilgenehmigung

Sollte eine Genehmigung nicht möglich sein, bittet der BEE um eine Teilgenehmigung, heißt es weiter. Dies sei nach der juristischen Einschätzung des Bundesverbandes möglich. Die fehlende Notifizierung blockiert derzeit bereits verschieden Erneuerbaren-Projekte. So kann die Bundesnetzagentur erst die Zuschläge der Ausschreibungsverfahren für Wind an Land, PV und Biomasse aus dem ersten Quartal 2021 bekanntgeben, wenn die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat.

Nun könnten auch die Ausschreibungsrunden in den kommenden Wochen und Monaten von der fehlenden Genehmigung betroffen sein. Das sorgt schon jetzt für massive Verunsicherung in der Branche, immerhin müssen die Projektierer Verträge und Fristen im Genehmigungsverfahren sowie mit Anlagenherstellern einhalten und gehen mit der Finanzierung solcher Großprojekte ein hohes Risiko ein. (lm)