Die Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) der Europäischen Union (EU) ist beschlossen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Europäischen Union (Coreper) hat die Neugestaltung der Richtlinie bestätigt. Zuvor hatten bereits Parlament und Kommission bereits dem Paket zugestimmt.
RED III wird nun im EU-Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Länder haben nach dem Inkrafttreten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
42,5 Prozent
Die Novellierung sieht vor, dass erneuerbare Energien wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft in der Europäischen Union deutlich ausgebaut werden müssen. Bis 2030 sollen Erneuerbare 42,5 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in der Union ausmachen.
Als freiwilliges Ziel werde angestrebt, 45 Prozent zu erreichen. Alle Länder werden dazu beitragen, Ziele in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte zu erreichen, wie es in einer Mitteilung der EU-Staaten hieß.
Bislang 32 Prozent
Bislang lag das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 bei 32 Prozent. In Deutschland betrug der Anteil der erneuerbaren Energien nach Angaben des Umweltbundesamtes im vergangenen Jahr 20,4 Prozent.
Die neuen Regeln gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Europaparlament und EU-Staaten hatten auf dieser Grundlage dann Ende März einen Kompromiss ausgehandelt. Das Parlament nickte das Verhandlungsergebnis Mitte September formell ab.
Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen
In der Branche kommt das Vorhaben gut an. "Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben", erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbans Erneuerbare Energie (BEE).
Positiv sei hervorzuheben, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben. Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb seien. Sie müssen demnach eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent ab 2026 nachweisen.
Förderung fortsetzen
Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen. "Diesen unsinnigen und rückwirkenden Eingriff lehnen wir ab", so Peter weiter. Die Bundesregierung solle deshalb von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffne, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen. (jk)



