Stadtwerke und kommunale Energieversorger dürfen darauf hoffen, ihre bestehenden Gasnetze auch für den Transport von Wasserstoff nutzen zu können. Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat sich parteiübergreifend gegen eine eigentumsrechtliche Trennung des Wassersstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene ausgesprochen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die klare Positionierung: „Eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen würde es vielen Stadtwerken fast unmöglich machen, eine investitionssichere Produktion aufzunehmen und die Verteilung zu organisieren“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Die EU-Abgeordneten folgten damit dem Positionsentwurf des Berichterstatters, Jens Geier, der sich frühzeitig gegen den Vorschlag der Kommission und für die Nutzung der vorhandenen Gasinfrastruktur ausgesprochen hat. In ihrem Richtlinienvorschlag für gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff vom 15. Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission die eigentumsrechtliche Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen vorgeschlagen und nicht zwischen Fernleitungsnetz- und Verteilnetzebene unterschieden.
Kritik am Unbundling
Das so genannte Unbundling stößt bei vielen Energieunternehmen auf große Kritik, weil es wenig Anreize bietet, bestehende Gasnetze auf Wasserstoff umzurüsten, da der Wasserstoffnetzbetrieb vollständig ausgegliedert und veräußert werden müsste. Die Pläne der Kommission stehen laut VKU auch im Gegensatz zur Zielsetzung der Politik im Energiewirtschaftsgesetz und der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Parlament gegen die unternehmerische Entflechtung und für die Unterscheidung zwischen Fernleitungsnetz- und Verteilnetzebene ausgesprochen hat. Das ist ein klares Signal dafür, dass die Abgeordneten die wichtige Rolle des bestehenden Gasnetzes für die Energie- und Wärmewende anerkennen“, so Liebing. Der Vorschlag der Kommission drohe den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft bereits zum Start durch diesen rechtsverbindlichen Gesetzesvorschlag zur eigentumsrechtlichen Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene auszubremsen. Die eigentumsrechtliche Trennung würde es vielen Akteuren wie Stadtwerken fast unmöglich machen, den dringend benötigten importierten und heimisch produzierte Wasserstoff zu transportieren und zu verteilen.
Wie entscheidet der Rat?
Die Positionierung des Rates der EU steht noch aus. Der VKU ist überzeugt, dass es nur eine regulative Lösung gibt, um die Verteilung von Wasserstoff auf lokaler Ebene über das bestehende Gasnetz zu organisieren, an dem auch circa 1,8 Millionen Unternehmen in Deutschland angeschlossen sind: Die Unterscheidung zwischen Fernleitungsnetz- und Verteilnetzebene sowie die Aufhebung des Vorschlags zur eigentumsrechtlichen Entflechtung. Zum Ärger von VKU-Chef Liebing sieht der Rat eine solche Anpassung vor und steht damit gegen die Position des Parlaments. „Umso mehr fordern wir auch die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, dem Parlament zu folgen und sich im Rat für einen integrierten Betrieb von Gas- und Wasserstoffnetzen stark zu machen“, fordert Liebing.
Der VKU nimmt auch die Frage in den Blick, ob und wie schnell eine beihilferechtliche Prüfung stattfindet. Es sei richtig, dass die EU-Kommission mit einer weiteren Anpassung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen reagiere und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den H2-Hochlauf erleichtern wolle. Beihilfen, mit denen Investitionen in eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung unterstützt werden, sollen nach dem Willen des VKU entsprechend unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden.
FNB Gas atmen auf
Inga Posch, Geschäftsführerin der FNB Gas, begrüßt die Weichenstellungen des Ausschusses. Dass die heutigen Erdgasnetzbetreiber auch über das Jahr 2030 hinaus Wasserstoffnetze planen, errichten und betreiben dürfen, sei eine wichtige Grundlage für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland.
Ebenfalls positiv bewerten die FNB die vom Parlament vorgesehene Möglichkeit zur Deckelung und zeitlichen Streckung der Netzentgelte in Verbindung mit einer Absicherung durch den Staat. Ein ähnliches Modell hatte die Dena bereits im Sommer vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem Fortbestand des in Deutschland gängigen Entflechtungsmodells ITO (Independent Transmission Operator) könne damit in den bestehenden privatwirtschaftlichen Strukturen zeitnah der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und somit ein schneller Hochlauf des Wasserstoffmarktes erfolgen. „Die Diskussionen über die Schaffung einer staatlichen Wasserstoffnetzgesellschaft sollten schnellstmöglich beendet werden, um die Verunsicherung bei den Marktakteuren nicht weiter zu erhöhen“, macht Posch unmissverständlich klar.
Tarifmodell könnte zu Problemen führen
Als kritisch bewerten die FNB die vom ITRE in letzter Minute eingebrachten Vorschläge zum zukünftigen Tarifmodell für Erdgas und Wasserstoff. Der Wegfall von Tarifen an Grenzübergangspunkten zwischen Mitgliedstaaten der EU ist nicht geeignet, stabile Rahmenbedingungen für die Marktakteure zu schaffen. Vielmehr sind jahrelange Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Behörden zu erwarten. Für den Markthochlauf für Wasserstoff wäre das ein großes Hindernis.
BDEW-Chefin Kerstin Andreae spricht von "einigen richtigen Forderungen" des EU-Parlaments. Der Erhalt wettbewerbsorientierter Marktstrukturen sei auch für die Entstehung eines Wasserstoffmarktes essenziell.
Bewährte Regeln auf Wasserstoff übertragen
Aus Sicht des BDEW ist der effizienteste Weg für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes, die bewährten Regeln und Prinzipien des Gasbinnenmarktes als Basis anzuwenden und auf den Wasserstoffmarkt zu übertragen. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten sich in ihrer noch ausstehenden Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission ebenfalls dafür aussprechen, die Entflechtung von Wasserstoffnetzbetreibern analog zu den Regeln für die Gasinfrastruktur zu gestalten. Auch bei Wasserstoffnetzen sollte zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene differenziert werden, fordert der Verband.
Der gut funktionierende Gasbinnenmarkt in Europa zeige, dass die bereits bestehenden Entflechtungsvorgaben den Wettbewerb auf dem bestehenden Energiemarkt sichern und fördern, indem sie für alle Teilnehmer in den Marktbereichen Chancengleichheit schaffen. (amo)



