Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Europa-Gebäude in Brüssel.

Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Europa-Gebäude in Brüssel.

Bild: © Arne Immaneuel Bänsch/dpa

Der Rat der EU-Energieminister hat die neugefasste Energieeffizienz-Richtlinie am Dienstag final beschlossen. Demnach muss der Endenergieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um 11,7 Prozent sinken.

Als Vergleichswert dient der im Jahr 2020 für das Jahr 2030 geschätzte Energieverbrauch. Den Mitgliedsstaaten wird bei der Verwirklichung des Ziels eine gewisse Flexibilität eingeräumt.

Öffentlicher Sektor mit strengeren Zielen

Das jährliche Endenergieeinsparziel wird demnach von 2024 bis 2030 schrittweise angehoben. Die Mitgliedstaaten müssen in diesem Zeitraum neue jährliche Einsparungen in Höhe von 1,49 Prozent des Endergieverbrauchs zusichern, die bis Ende 2030 schrittweise auf 1,9 Prozent steigen sollen.

Der öffentliche Sektor soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Er soll den jährlichen Energieverbrauch um 1,9 Prozent senken. Der öffentliche Verkehr kann dabei ausgenommen werden.

Zankapfel Differenzverträge

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten jedes Jahr mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aller Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, renovieren. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Keine Einigung erzielten die Verhandler beim Strommarkt-Paket. Die spanische Präsidentschaft vertagte die Verhandlungen auf die Zeit nach der Sommerpause. Weiterhin soll strittig sein, wie genau das staatliche Förderregime mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge mit einer Preiabsicherung nach unten und einem Preisdeckel nach oben ausgestaltet werden soll.

Stromsperrenverbot für energiearme Kunden

Der Energieausschuss des EU-Parlaments hatte sich in der vergangenen Woche zum Strommarkt-Paket positioniert. Er sprach sich unter anderem gegen eine feste Erlösabschöpfung und für ein Stromsperrenverbot für energiearme Kunden aus. (aba)

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