Wohin wird Wasserstoff in Deutschland künftig verteilt? Fest steht: Das Kernnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. (Symbolbild)

Wohin wird Wasserstoff in Deutschland künftig verteilt? Fest steht: Das Kernnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. (Symbolbild)

Bild: © Viks_jin/AdobeStock

Die EU-Kommission ist mit ihrem Vorschlag, europaweit das Wasserstoff- und Gasnetz auch auf Verteilnetzebene eigentumsrechtlich zu entflechten, gescheitert. Stattdessen setzte sich in dieser Frage das Europäische Parlament unter Führung des SPD-Politikers Jens Geier mit seiner Position durch, deutlich flexiblere Regeln zu verankern.

Alles was beim Thema Entflechtung in der Gaswirtschaft heute erlaubt sei, werde auch in der Wasserstoffwirtschaft der Zukunft möglich sein, sagte der Sozialdemokrat bei der Vorstellung der Trilog-Verhandlungsergebnisse. "Es ist gelungen, die Trennung von Verteil- und Transportnetzen wieder einzuführen. Das ist ein Schritt zu auf die europäische Realität." Dem Paket müssen noch Rat und Parlament final zustimmen.

Debatte um vertikale Entflechtung

Wären die Verhandler dem Vorschlag der Kommission gefolgt, hätten Wasserstoff-Netzbetreiber nicht denselben Besitzer haben dürfen wie Unternehmen, die Energie vertreiben oder erzeugen. Im Fachjargon nennt man dies vertikale Entflechtung.

Für Deutschland hätte das erhebliche Auswirkungen gehabt. Auf Ebene der Gasfernleitungsenetzbetreiber ist dies zwar schon jetzt Realität, nicht aber auf Verteilnetzebene. Insbesondere Stadtwerke, die in der Regel sowohl Verteilnetze vor Ort betreiben als auch Energie verkaufen, wären von einer Verschärfung der Regeln betroffen gewesen.

Knackpunkt horizontale Entflechtung

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission hätten Gasnetzbetreiber zudem nicht gleichzeitig Wasserstoffnetze betreiben dürfen. Betrieb und Assets hätten in einer eigenen Gesellschaft organisiert werden müssen, die jedoch dem gleichen Besitzer gehören darf. Im Fachjargon nennt man das horizontale Entflechtung.

Dass eine strenge vertikale Entflechtung für Verteilnetzbetreiber nicht kommen würde, hatte sich schon länger abgezeichnet. "Man darf mittlerweile davon ausgehen, dass es auch in der finalen Gesetzgebung eine Trennung von Verteilnetz- und Transportnetzbetreibern geben wird", hatte Geier auf dem VKU-Stadtwerkekongress verraten.

Ausnahmeregelung auf Fernleitungsnetzebene

Bis zum Schluss verhandelten Kommission, Rat und Parlament dagegen über die Regeln zur horizontalen Entflechtung. Auch hier würden Mitgliedsstaaten ausreichende Flexibilität haben, um mögliche Investitionshürden abzubauen, erklärte Geier. Auf Verteilnetzebene sei die verpflichtende horizontale Entflechtung "ganz ausgeklammert" worden.

Auch auf Fernleitungsnetzebene sollen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen von der Entflechtungsregelung abweichen können.

VKU: "Großer Erfolg für kommunale Sache"

Als "große[n] Erfolg für die kommunale Sache" wertete der Stadtwerkeverband VKU die Einigung. "Eine unternehmerische Trennung [...] zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen hätte es vielen Stadtwerken nahezu unmöglich gemacht, eine investitionssichere Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und die Verteilung von Wasserstoff zu organisieren."

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz BDEW, begrüßte den Kompromiss als "besonders wichtig [...] für den Wasserstoffhochlauf". Mit Blick auf Ausnahmen bei Entflechtungsregeln für Fernleitungsnetzbetreiber schrieb er, dass so Synergien genutzt und Investitionen von Netzbetreibern erleichtert werden könnten. "Der Wasserstoffhochlauf wird nicht unnötig durch zu strenge Regelungen gehemmt."

CDU-Abgeordneter zieht gemischte Bilanz

Eine gemischte Bilanz zog der EU-Parlamentsabgeordnete Christian Ehler von der CDU. Mit dem erzielten Kompromiss sei "wenigstens in weiten Teilen ein weiteres grün-ideologisches Projekt der Kommission" gestoppt worden, teilte er mit.

Der Text habe aber auch Schwächen. "Die Möglichkeit, dass nun Mitgliedsstaaten einzeln überprüfen können, ob Gasübertragungsnetzbetreiber ihre Wasserstoffpipelines nach 2030 weiter behalten und betreiben dürfen, spielt dem grünen Wirtschaftsministerium und der Bundesregierung in ihrer radikalen Umwälzung der deutschen Industrie leider in die Hände", erklärte er.

100.000-Kunden-Schwelle

Unklar blieb auf der Pressekonferenz zunächst, was es mit einer 100.000-Kunden-Schwelle auf sich habe, die in dem noch nicht veröffentlichten Gesetzestext vorkommen soll. Zum Hintergrund: Gasverteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden müssen keine vertikale Entflechtung betreiben, sind jedoch dazu angehalten, Produktion und Transport zumindest buchhalterisch vertikal zu entflechten.

Künftig soll Folgendes gelten: Wenn ein Wasserstoff-Verteilnetzbetreiber zu einer Unternehmensgruppe gehört, in der es einen Erdgas-Verteilnetzbetreiber gibt, der bei Inkrafttreten der Richtlinie unter die Ausnahmeregelung fällt, dann soll auch genannter Wasserstoff-Verteilnetzbetreiber von dieser Ausnahme profitieren. Dies gilt allerdings nur dann, wenn beide Netzbetreiber zusammen unter der Schwelle von 100.000 angeschlossenen Kunden bleiben.

VKU: Zunächst kleinere Wasserstoffverteilnetze

Aus VKU-Sicht dürfte dies kein größeres Hindernis darstellen. "Die Wasserstoffverteilungsnetze werden zunächst auf kleinere Gebiete – mit Industrie-, Gewerbe- und/oder Privatkunden – beschränkt sein", kommentierte der Verband. "Die Größe der Wasserstoffverteilungsunternehmen wird daher definitiv unter 100.000 Kunden liegen." (aba)

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