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Gazprom-Urteile: Gaskonzern siegt und verliert vor EU-Gericht

Im Streit um eine mutmaßlich unfaire Preispolitik des russischen Gasriesen Gazprom hat der polnische Gasgroßhändler PGNIG vor dem Gericht der EU eine Niederlage hinnehmen, aber auch einen Sieg erringen können.
02.02.2022

Hintergrund der Urteile sind zwei ältere Fälle. Zum einen hatte die EU-Kommission dem russischen Konzern im April 2015 ihre Auffassung mitgeteilt, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung als Lieferant für die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie für Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien rechtswidrig ausnutze.

Der polnische Gasgroßhändler PGNIG im Verfahren um eine mutmaßlich unfaire Preispolitik des russischen Gasriesen Gazprom vor dem Gericht der EU eine Niederlage hinnehmen, aber auch einen Sieg erringen können. Die Richter entschieden am Mittwoch in einem Fall, dass eine Klage gegen einen Beschluss der EU-Kommission zugunsten von Gazprom abgewiesen wird. Eine PGNIG-Beschwerde gegen missbräuchliche Praktiken des russischen Staatskonzerns hätte die Brüsseler Behörde jedoch nicht abweisen dürfen, so das Gericht (Rechtssachen: T-399/19 und T-616/18). Gegen die Entscheidungen kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.
 

Hintergrund der Urteile sind zwei ältere Fälle. Zum einen hatte die EU-Kommission dem russischen Konzern im April 2015 ihre Auffassung mitgeteilt, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung als Lieferant für die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie für Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien rechtswidrig ausnutze. Rund drei Jahre später einigten sich die Kommission und Gazprom auf einen Kompromiss.

Der polnischen Erdölbergbau und Gas Aktiengesellschaft (PGNIG) ging der Beschluss jedoch nicht weit genug und klagte deswegen gegen diesen Kompromiss. Gazprom versprach, bestimmte Zusagen umzusetzen und umging damit wohl einer Milliardenstrafe. Zum anderen hatte PGNIG sich 2017 bei der EU-Kommission beschwert, Gazprom missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem polnischen Gasmarkt. Zwei Jahre später wurde die Beschwerde jedoch zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun für nichtig erklärt. Damit liegt der Ball wieder im Feld der Kommission, die nun entscheiden muss, welche Schlüsse sie aus dem Urteil zieht. (dpa/gun)