EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).

Bild: © Jean-Francois Badias/AP/dpa

Die EU-Strommarktreform hat die letzte Hürde genommen. Am Dienstag stimmte der Rat der europäischen Energieminister final zu. Belgiens Vertreterin Tinne Van der Straeten sprach von einem "Meilenstein hin zu einer CO2-freien oder grüneren Zukunft für alle", wie einer Pressemitteilung des Rats zu entnehmen ist.

Die Reform soll die Marktintegration erneuerbarer Energien erleichtern und den Strommarkt an sich krisenfester machen. Auf einen grundlegenden Markteingriff wie das Abschaffen des Merit-Order-Preisbildungsmechanismus verzichtetete die EU-Kommission. Auch eine vom parlamentarischen Berichterstatter gewünschte feste Preisobergrenze wurde fallen gelassen.

Differenzverträge mit Erlösobergrenze

Mögliche Änderungen gibt es bei der staatlichen Förderung erneuerbarer Energien. Hier sollen künftig nur noch sogenannte zweiseitige Differenzverträge mit Mindestpreisgarantie und Erlösobergrenze oder "gleichwertige Mechanismen mit denselben Effekten" zulässig sein.

Offen blieb bis zuletzt, ob damit auch die bisherige EEG-Förderung für Neuinvestitionen weiter genutzt werden kann.

"Brauchen einfache Regelungen"

Die deutsche Energiewirtschaft begrüßte die Strommarktreform überwiegend. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hingegen bei den Rahmenbedingungen für Kapazitäts- und Leistungsmärkten.

"Wir brauchen einfache Regelungen, um dem Bedarf an regelbaren Kraftwerken durch Systeme zur Unterstützung der Flexibilität im Energiesystem nachzukommen", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Gaspaket verabschiedet

Mit Blick auf die Kapazitätsmechanismus-Verhandlungen der deutschen Bundesregierung mit Brüssel äußerte sich der Verbandschef auffällig pessimistisch. Entgegen aller Ankündigungen sei bis zur Sommerpause keine Einigung in Sicht. "Der Start eines solchen Mechanismus bis 2028 erscheint damit zunehmend unrealistisch."

Der EU-Ministerrat verabschiedete am Dienstag auch das Gaspaket. Demnach können Stadtwerke künftig Wasserstoffverteilnetze betreiben, selbst wenn sie Wasserstoff produzieren oder bereits Gasnetze haben. Dies wollte die EU-Kommission in ihrem Entwurf noch verbieten.

Umsetzung in nationales Recht

Nach der Ratszustimmung können die Texte im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach folgt die Umsetzung in nationales Recht. (aba)

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