Von Jürgen Walk
Die Bundesnetzagentur will das System der Stromnetzentgelte reformieren und an die sich geänderten Bedingungen des Energiesystems anpassen. Drei Gründe nennt die Regulierungsbehörde: Erstens werde die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Zweitens gebe es keine wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Und drittens halte das derzeit gültige System keine Anreize bereit, die flexibles Verhalten belohnen, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen", verspricht Müller. Und dazu hat die Bundesnetzagentur ein Diskussionspapier veröffentlicht, das bis Ende Juni kommentiert werden kann. Das Verfahren firmiert unter dem Namen "AgNes" (Allgemeine Netzentgeltsystematik). Dabei werden die bisher in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dargelegten Grundsätze neu austariert und in Festlegungen gegossen, bevor die Verordnung dann 2029 ausläuft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht im Papier "richtige Ansätze für ein modernes, gerechteres und flexibles Netzentgeltsystem", warnt aber davor, neue Komplexitätsfallen zu schaffen.
Egal ob Industrie- oder Privatkunde
Ziel der Regulierungsbehörde ist eine Netzentgeltsystematik, "die das freie Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne dabei die Belange der Netze aus dem Blick zu verlieren". Zusätzlich sollen neue Akteure wie die zunehmende Anzahl an Prosumern Beachtung finden. Schließlich müsse die Netzentgeltsystematik so ausgestaltet sein, "dass das Verhalten und nicht die Art der einzelnen Netznutzer" im Vordergrund steht – heißt wohl: Wer sich flexibel und netzdienlich verhält, wird belohnt, egal ob Industrie- oder Privatkunde.
Aber an welchen Stellschrauben lässt sich nach Ansicht der Behörde drehen? Ein Thema ist die mögliche Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Beim Anschluss von dezentralen Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen ist es oft nötig, die Netze auszubauen. Aber für die Einspeisung sind keine Netzentgelte zu entrichten, sie müssen allein von den letztverbrauchenden Netzkunden gezahlt werden.
Außerdem können Einspeiseentgelte nach Ansicht der Bundesnetzagentur zwei positive Nebeneffekte haben: Der Umverteilungsmechanismus zwischen stark mit Erneuerbaren belasteten und verbrauchsdominierten Verteilernetzen könne reduziert oder sogar gänzlich abgeschafft werden. Außerdem könnten durch den zusätzlichen Finanzierungsbeitrag der Einspeiser für die Netzbetreiber finanzielle Anreize entstehen, Erneuerbaren-Anlagen zügig anzuschließen. Der Beitrag von Einspeisern könne entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erhoben werden.
Drei Modelle zur Wahl
Drei Modelle für Einspeiseentgelte stellt die Regulierungsbehörde zur Diskussion: Im Extremfall sei eine paritätische Kostenbeteiligung zwischen Verbrauchern und Einspeisern denkbar. Damit würden die für 2025 anfallenden rund 33 Mrd. Euro bundesweiten Netzkosten über Einspeiseentgelte hälftig mitfinanziert. Ein weiteres Modell wäre, die Mehrkosten aus der Integration von EE-Anlagen bestimmten Beträge den Einspeisern aufzuerlegen. Für 2025 wären das rund 2,4 Mrd. Euro. Schließlich wäre auch ein Kostenbeitrag an den Systemdienstleistungen zu diskutieren, bei deren Entstehen den Einspeisern eine besondere Verantwortung zukommt. Das wären etwa der Redispatch, die Netzreserve, Regelleistung oder Kosten für Verlustenergie. Für Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur läge ein solcher Betrag im laufenden Jahr bei rund 7,3 Mrd. Euro.
Ergänzend oder alternativ zu Einspeiseentgelten könnte auch der Baukostenzuschuss von Anschlussnehmern errichtet werden. Damit könne ein Preissignal gesendet werden, welches einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Netzanschlusskapazität oder zur netzdienlichen Ansiedlung neuer Erzeugungskapazitäten setzt. Baukostenzuschüsse sind aber ohnehin zumindest oberhalb des normalen privaten Hausanschlusses üblich.
Auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie einen Grund- oder Kapazitätspreis für Netzentgelte ist im Gespräch. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein von der Entnahme abhängig. Der Verbrauch werde mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könne die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten.
Vier Preiskomponenten:
Der Arbeitspreis wird auf die Menge der über das Netz transportierten Energie erhoben und berechnet sich in Cent pro Kilowattstunde. Flexibles, netzdienliches Verhalten wird nicht gefördert, da der Arbeitspreis unabhängig von der Netzbelastung ist.
Der Leistungspreis bezieht sich auf die maximal beanspruchte Leistung innerhalb eines Zeitraums, beispielsweise eines Jahres. Berechnet wird er in Euro pro Kilowatt. Aus Netzsicht fördert er eine gleichmäßige Lastverteilung, da Lastspitzen relativ kostspielig sind. Er ist unabhängig von der übertragenen Energiemenge.
Der Kapazitätspreis ist ein Entgelt für die vertraglich vereinbarte oder technisch verfügbare maximale Netzanschlusskapazität. Gemessen wird ebenfalls in Euro pro Kilowatt. Im Gegensatz zum Leistungspreis wird der Maximalwert im Vorhinein vertraglich geregelt. Damit bietet sich eine konstante Berechnungsgrundlage fürs Netz und nur wenige Schwankungen.
Der Grundpreis ist ein pauschales Jahresentgelt. Es wird unabhängig von der Menge oder Leistung der genutzten Energie erhoben. Aus Netzsicht spiegelt er zumindest zum Teil die Gemeinkosten des Netzes wider. Dabei bleibt er stabil, da keine Abhängigkeit von Verbrauchs- oder Leistungsdaten besteht.
Bei der Netzdimensionierung spiele die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle. Sie gilt als ein weiterer Kostentreiber, schreibt die Behörde. Hier stelle sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht wäre.
Dynamische Netzentgelte würden die Auslastung der Netze in ein zeitlich differenziertes lokales Preissignal umsetzen. Statische zeitvariable Netzentgelte seien eine einfache Vorform der Dynamisierung. Ein Netzentgelt, das sich nach dem aktuellen tatsächlichen Auslastungsgrad des Netzes bemisst, bedürfe aber zahlreicher technischer Voraussetzungen wie einer nahezu vollständigen Digitalisierung von Netz und Netznutzern. Schließlich bringt die Behörde als Thema auch die Schaffung bundesweit einheitlicher Netzentgelte auf Verteilnetzebene ein.
Keine Befreiung für Speicher mehr
Auch bei Speichern plant die Bundesnetzagentur Änderungen. Ein Großteil der Speicher sei derzeit aufgrund von Vollbefreiungen und Rabattierungen von der Netzentgeltzahlung befreit oder entlastet. Sowohl beim Bezug aus dem Netz als auch bei der Ausspeisung in das Netz finde allerdings eine Nutzung des Netzes statt, die grundsätzlich genau wie jede andere Nutzung eines vermögenswerten Gutes auch, zu bezahlen sein sollte, heißt es im Diskussionspapier. Im Übrigen entfallen diese Privilegierungen ohnehin, soweit keine Folgeregelungen getroffen werden – zum Jahresende.2028. Speicher unterlägen ab diesem Zeitpunkt der allgemeinen Netzentgeltsystematik. Da derzeit auf die Einspeisung keine Entgelte erhoben werden, könne folglich auch keine Doppelbelastung festgestellt werden.
Der VKU begrüßt eine mögliche Verbreiterung der Finanzierungsbasis zum Beispiel durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Bei der Finanzierung der Stromnetze müsse der Grundpreis künftig eine stärkere Rolle als bisher erfahren, heißt es beim Verband. Das bisherige Netzentgelt-System tauge kaum dazu, die Kosten für das Gesamtsystem möglichst gering zu halten. So setze es beispielsweise keinen Anreiz für einen aus Netz- und Systemsicht kostenoptimalen Netzanschluss. Außerdem liefere es für Nutzer keine Anreize für flexibles Verhalten. "All das hat die Bundesnetzagentur richtig erkannt", konzidiert der VKU.
Jedoch: "Kritisch bewerten wir Überlegungen zu einer stärkeren Dynamisierung der Netzentgelte sowie zu bundesweit einheitlichen Netzentgelten auf Ebene der Verteilnetzbetreiber". Insbesondere bei diesen Punkten komme es bei der konkreten Ausgestaltung sehr darauf an, nicht neue Komplexitätsfallen zu schaffen. Dynamische Netzentgelte müssen so einfach wie möglich ausgestaltet werden.



