Recht & Regulierung

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Windreich-Firmengründer Balz

Der Ex-Windreich-Chef Willi Balz hatte Revision eingelegt, nachdem er zu 1,5 Jahen Haft verurteilt wurde - ohne Erfolg. Nun muss er die Strafe antreten.
05.04.2022

Dem Ex-Chef des Windparkprojektierers Windreich wird Insolvenzverschleppung vorgeworfen, die Vorwürfe haben sich während des Verfahrens erhärtet, sodass der Manager nun rechtskräftig verurteilt wurde.

Das Urteil gegen den Gründer des in die Insolvenz geschlitterten Windpark-Entwicklers Windreich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des 61 Jahre alten Ex-Geschäftsmanns als unbegründet, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Stuttgarter Landgericht hatte Willi Balz im Dezember 2020 unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Auskunft des BGH hatte nur der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. (Az. 1 StR 292/21)

Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Das Landgericht war nach mehr als 70 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Unternehmensgruppe schon viel früher zahlungsunfähig war.

Ursprünglich acht Angeklagte

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Alexander Stuckert hatte Balz als alleiniger Gesellschafter den Konzern aber auch danach «ganz bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund entlang weitergeführt». Er habe nicht nur die Insolvenz verschleppt, sondern beispielsweise auch Kreditgeber um mehrere Mio. Euro betrogen.

Ursprünglich waren acht Personen angeklagt, aber gegen die anderen sieben wurde das Verfahren eingestellt. Übrig blieb Balz, der einst als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer galt. Seine Verteidiger hatten im Prozess einen Freispruch gefordert. (dpa/lm)