Bluesky Energy bietet Indoor- und Outdoor-Stromspeicher auf Salzwasser-Basis an. (Symbolbild)

Bluesky Energy bietet Indoor- und Outdoor-Stromspeicher auf Salzwasser-Basis an. (Symbolbild)

Bild: © malp/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Dies bedeutet eine Erhöhung um knapp 25 Prozent im Vergleich zur letzten Ausschreibung im Dezember (7,43 Cent), wie die Behörde mitteilt.

"Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die BnetzA wolle durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten. Ziel sei es etwa, dass erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden.

Technologieoffene Ausschreibung

So wird der Ausbau der Solar-Energie bei der Innovationsausschreibung mit Speichern kombiniert. Dies soll die Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren fördern und zu einem gleichmäßigeren Stromangebot aus diesen Anlagen führen.

Die Ausschreibungen erfolgten technologieoffen, so die Behörde. Die Bieter entschieden selbst, mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gingen.

Nur ein Gebot

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war zudem deutlich unterdeckt.

Damals war das Volumen von der Bundesnetzagentur im Vorfeld von 350 auf fast 400 MW angehoben worden. Trotzdem war bei der Bonner Behörde nur ein Gebot eingegangen, was auch einen Zuschlag erhielt. Es handelte sich um ein kombiniertes Photovoltaik-Speicherkraftwerk im bayerischen Landkreis Kelheim.

Für zwölf Monate

Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, Erhöhungen für Innovationsausschreibungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich.

Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun erneut Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023. (jk)

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