Recht & Regulierung

Bundesverwaltungsgericht befürchtet Welle von Infrastruktur-Klagen

Neue Offshore-Windparks, das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen: Aufgrund von Gesetzesänderungen ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch für diese Themengebiete zuständig.
03.03.2021

Die Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts wurden erweitert. Neu ist das Gericht unter anderem auch für Klagen in erster und letzter Instanz gegen Offshore-Windparks (Symbolbild) zuständig.

Das Bundesverwaltungsgericht rechnet mit einem neuen Schwung von Klagen gegen große Infrastrukturprojekte. Mehrere Gesetzesänderungen 2020 führten dazu, dass das Gericht in Leipzig für weitere Themengebiete zuständig sein werde, sagte der Präsident Klaus Rennert am Mittwoch.

Dazu zählten Offshore-Windparks, neue Eisenbahn- und Wasserstraßenprojekte und Vorhaben, die sich aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht wäre für Klagen dagegen in erster und letzter Instanz zuständig.

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