Recht & Regulierung

Cannabis-Prozess zieht sich weiter hin

Nachdem vor drei Jahren Strom für eine illegale Hanfplantage in Wert von 180 000 Euro vor dem Zähler abgezapft wurde, muss noch entschieden werden, ob Netzbetreiber oder die Stadtwerke Schwäbisch Hall für den Schaden aufkommen müssen.
14.08.2018

Ein Gericht in Berlin entschied kürzlich in erster Instanz, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Cannabis-Prozess keine Schuld treffe. Die Gegenseite, der Netzbetreiber, will sich jetzt an ein höheres Gericht wenden, berichtet die Südwest Presse.

Zum Hintergrund: Im Juli 2015 stieß die Polizei auf die bisher größte je in Berlin entdeckte illegale Cannabisplantage. Das Landgericht machte einen heute 63-jährigen Gastronom im Rollstuhl, einen 47-jährigen weiteren Wirt und einen 47-jährigen Dachdecker verantwortlich für die Tat. Den Strom für die vielen Lampen bezog die Plantage ebenfalls illegal, indem dieser vor dem Zähler abgezapft wurde.

Wer muss zahlen?

Der inzwischen inhaftierte Gastronom war Kunde der Stadtwerke Schwäbisch Hall – einer der wenigen außerhalb des eigenen Netzbetriebs der Haller. Zudem zahlte er seine – wesentlich niedrigere – Rechnung brav, heißt es in der Presse. Der Strom, der illegal vor dem Zähler abgezweigt wurde, beläuft sich nach Rechnung des Berliner Netzbetreiber auf 180 000 Euro.

Seit drei Jahren schwelt nun der Streit, wer die Rechnung begleichen muss, der Netzbetreiber, oder die Stadtwerke Schwäbisch Hall. Bisher gelte, der Netzbetreiber sei für den Strom bis zum Zähler zuständig, hinter dem Zähler sei der Stromverkäufer in Haftung zu nehmen, zitiert das Blatt Ronald Pfitzer, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall.

Die Haller sehen daher dem nun folgenden Prozess gelassen entgegen. Dieser wird erst in einem Jahr weitergehen, da die Berliner Kammergerichte derzeit ausgelastet sind. (sg)