Recht & Regulierung

Der Anfang vom Ende der Personalgestellung?

Der EuGH prüft den Fall eines Beschäftigten, der bei einem Wasserversorger angestellt ist. Dieser hat die technische Betriebsführung ausgelagert. Der Mitarbeiter sollte dorthin wechseln, wehrte sich aber dagegen. Gastbeitrag von RA Daniel Hammes.
07.07.2021

Der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht für Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst verschiedene Möglichkeiten vor, eigenes Personal bei einem anderen Arbeitgeber zu beschäftigen. Eine dieser Möglichkeiten ist die sogenannte Personalgestellung. Hiernach können Mitarbeiter – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – sogar dauerhaft bei einem anderen Arbeitgeber eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass zuvor eine Aufgabenverlagerung auf diesen Arbeitgeber stattgefunden hat.

Die Zulässigkeit einer solchen Personalgestellung begegnet schon lange europarechtlichen…

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