Der Anfang vom Ende der Personalgestellung?
Der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht für Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst verschiedene Möglichkeiten vor, eigenes Personal bei einem anderen Arbeitgeber zu beschäftigen. Eine dieser Möglichkeiten ist die sogenannte Personalgestellung. Hiernach können Mitarbeiter – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – sogar dauerhaft bei einem anderen Arbeitgeber eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass zuvor eine Aufgabenverlagerung auf diesen Arbeitgeber stattgefunden hat.
Die Zulässigkeit einer solchen Personalgestellung begegnet schon lange europarechtlichen…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In