Nach Angaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Termin für die Urteilsverkündung zur Klage von zehn Kommunalversorgern und des Ökoenergieanbieters Naturstrom gegen den ersten Teil des milliardenschweren Eon/RWE-Deals (M. 8871, RWE/Eon-Assets) für den kommenden 17. Mai um 9.30 Uhr terminiert. Nach gründlicher Prüfung der Freigabeentscheidung der EU-Kommission zur Übernahme von Erzeugungs-Assets und des Handelsgeschäfts der Eon durch RWE habe man Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) erhoben, hieß es in einer Mitteilung der Unternehmen von Ende Mai 2020. Nun, immerhin drei Jahre später, steht das Urteil der Richter in Luxemburg an.
Der ersten Klage folgte Ende Januar 2021 noch eine weitere Nichtigkeitsklage der gleichen Gruppe gegen den zweiten Teil des Milliardendeals. Der Fokus dieser Klage liegt auf der ebenfalls von Brüssel durchgewunkenen Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Energiedienstleistungen, Anteile an Regionalversorgern) auf Eon. Die Stadtwerke sehen als Folge der gegenseitigen Marktaufteilung von Eon und RWE einen erheblichen Rückschritt für den Wettbewerb und dadurch negative Konsequenzen für die Kunden, speziell im Endverbrauchermarkt von Strom und Gas.
„Und plötzlich gibt es kein Konkurrenzverhältnis mehr“
Über zwei Jahre nach dem Einreichen der zweiten Nichtigkeitsklage fand jüngst (18. und 19. April 2023) in Luxemburg die mündliche Verhandlung vor dem EuG dazu statt – und erneut standen die weitreichenden Folgen des Deals und der Genehmigungsprozess durch die EU-Kommission an den beiden Tagen im Blickpunkt.
Bei dem Eon/RWE-Deal gehe es „um die Aufteilung der Wertschöpfungsstufen auf die beiden Branchenriesen Eon und RWE bei maximaler gegenseitiger Stärkung und nachhaltiger Demarkation, zu Lasten des Wettbewerbs“, erklärte Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner bei Becker Büttner Held (BBH), in ihrem Plädoyer zur öffentlichen mündlichen Verhandlung. Die Fusionsparteien hätten keineswegs zufällig von ihnen „jahrzehntelang bespielte Wertschöpfungsstufen aufgegeben und veräußert“, betonte Zenke dort. BBH vertritt insgesamt acht Klägerinnen.
Deal führt zu „Neuordnung der Energiewirtschaft“
In der Verhandlung verwies Zenke auch auf ein nach der Freigabeentscheidung veröffentlichtes, vom damaligen Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen herausgegebenes Buch mit dem Titel „Changing Energy: Wie der Eon-Konzern sich neu erfindet“. Darin beschreibe Teyssen die ursprünglich intensive Rivalität der beiden Konzerne und die Fusion selbst werde als „Waffenstillstand der Erzkonkurrenten“ eingeordnet. In dem Buch spreche Teyssen von einem „Jahrhundertdeal“ und einer „nationalen Lösung“ bei der „Neuordnung der Energiewirtschaft“, in dessen Folge sich Eon und RWE „fortan nicht mehr in die Quere“ kämen, so Zenke.
Ein Zitat von Teyssen aus dem Buch belege die Intention des Deals sehr deutlich: „Und plötzlich gibt es kein Konkurrenzverhältnis mehr. Im Gegenteil. RWE muss als größter Eon-Anteilseigner nachgerade daran interessiert sein, dass es dem früheren Wettbewerber gut geht. Ein Novum“, so der Ex-Eon-Chef.
Eon bekam 850 Beteiligungen und 160 Strommarken
Weiterhin verwies Zenke in der Verhandlung vor dem EuG auf die weitreichenden Folgen des Eon/RWE-Deals für den Vertriebsmarkt. So habe Eon von der einstigen RWE-Tochter Innogy 7,8 Mio. Kunden übernommen und den Bestand damit mehr als verdoppelt. Im Zuge der Fusion habe Eon 850 Beteiligungen, 160 Strommarken und 840 Stromtarife erhalten. Zudem konnte Eon von Innogy in 1.671 Gemeinden die Position als Strom-Grundversorger übernehmen und halte damit in insgesamt rund 60 Prozent aller Gemeindegebiete diesen Status. Durch die Absicherung der Marktmacht bei Netz und Vertrieb könne sich Eon schließlich immer mehr zum „Google“ des Energiemarktes entwickeln.
Thomas Funke, der bei der Verhandlung in Luxemburg die EU-Kommission vertrat, wies die Vorwürfe eines „geheimen Kartells“ zurück. Die Regulierungsbehörden hätten keinen Grund, ein kartellgemäßes Verhalten zu befürchten. Die Kartellwächter hätten auch nie eine Kartellbeschwerde erhalten, führte Funke aus. Wenn die EU-Exekutive eine solche erhielte, würde sie sich diese näher anschauen.
400 Konkurrenten und 40 Kunden befragt
Im Übrigen habe der EU-Regulierer in einer gründlichen Analyse 400 Konkurrenten und 40 Kunden befragt und die möglichen Folgen für des Deals für die Zukunft eruiert. Für Beschwerden, die Untersuchung sei fehlerhaft oder nicht vollständig gewesen, gebe es keinerlei Beweise. Zudem sei Eon nicht mit Google vergleichbar. Es sei keine Plattform oder ein Broker, der Kunden den Anbieterwechsel erleichtere.
Warum wurde keine Kartellklage eingereicht?
EuG-Richter Colm Mac Eochaidh warf die Frage auf, warum die klagenden Kommunalversorger keine Kartellklage eingereicht hätten, sondern sich darauf konzentriert hätten, die Folgen und Herausforderungen der Genehmigung der Fusion herauszustellen. Dies bleibe ein „Mysterium“.
Am zweiten Verhandlungstag kritisierte Christoph Schalast, Vertreter der klagenden Unternehmen Stadtwerke Frankfurt, Mainova und Enercity, die EU-Kommission habe mit der Genehmigung des Deals den Weg zu einer Aufteilung des deutschen Energiemarkts durch zwei „nationale Champions“ freigemacht. Zwei ehemalige Rivalen seien auf einmal für immer „beste Freunde“ geworden und hätten den Wettbewerb „abgeräumt“, so Schalast.
Über 8.000 Seiten mit Dokumenten ausgetauscht
Vor allem stelle die Aufteilung des Genehmigungsverfahrens in zwei Teile einen Fehler dar und habe die Genehmigung des breit angelegten Tauschs von Vermögenswerten erst möglich gemacht. Hätte die EU-Kommission die gesamte Transaktion als einen einzigen Vorgang behandelt, hätte sie den Deal als Bruch des Kartellrechts einordnen müssen.
Zudem hätten RWE und Eon „in außerordentlichem Maße Einfluss“ auf die Prüfer der EU und Deutschlands genommen, betonte Schalast. So seien innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als 8.000 Seiten an Dokumenten mit den Aufsichtsbehörden in Meetings ausgetauscht worden. „Das sind keine Verschwörungstheorien. Das sind Tatsachen“, erklärte der Anwalt den Richtern in Luxemburg.
„Keine Anhaltspunkte für ein Wettbewerbsproblem“
Der die EU-Kommission vertretende Anwalt Florian Haus erklärte, die Kartellwächter hätten detailliert geprüft, ob der Asset Swap zwischen den beiden Konzernen als ein einziger Deal beurteilt werden müsste. Doch habe die Aufteilung in zwei Teile den Anforderungen der EU-Regeln für einzelne Untersuchungen entsprochen. Der Regulierer habe keine Anhaltspunkte für ein zu untersuchendes Wettbewerbsproblem entdecken können. Auch der jüngste Bericht der deutschen Behörden habe keine Marktdominanz einzelne Player auf dem deutschen Energiemarkt feststellen können.
Stadtwerke Frankfurt an Süwag interessiert
Um eine Fusionsentscheidung anzufechten, bedürfe es handfester Gründe für einen Wettbewerbsschutz, „persönliche Interessen“ reichten nicht aus, erklärte Haus. Es könne nicht davon abhängen, ob sich die Erwartungen der Stadtwerke Frankfurt in Richtung des Frankfurter Versorgers Süwag erfüllten, so der Anwalt. Hintergrund ist das seit Jahren bekannte Interesse der Stadtwerke Frankfurt an einem Erwerb der Süwag-Mehrheitsanteile.
Der Eon/RWE-Deal war einer der größten Coups in der Geschichte der deutschen Energiewirtschaft: Im März 2018 vereinbarten Eon und RWE eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder. In dem schließlich im Herbst 2019 besiegelten Mega-Deal wurde die RWE-Tochter Innogy aufgeteilt. Eon übernahm die Energienetze und das Kundengeschäft von Innogy, RWE die erneuerbaren Energien von Eon. Zudem erhielt RWE die Ökostromproduktion von Innogy. Seitdem konzentriert sich RWE ganz auf die Erzeugung, Eon auf die Verteilnetze und den Vertrieb sowie Dienstleistungen. Weiterhin hält RWE seitdem 15 Prozent der Anteile an Eon.
Marktdominanz sorgt für Unmut bei Stadtwerken
Der Deal sorgte angesichts der neu formierten Marktdominanz für großen Unmut in der Kommunalwirtschaft. Mitte 2020 und Anfang 2021 wurden deshalb von mehreren Versorgern zwei Nichtigkeitsklagen gegen die Genehmigung der Transaktion durch die EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Verhandelt wurde und wird vor dem Gericht der Europäische Union (EuG) in Luxemburg.
Zu den klagenden Energieversorgern zählen insgesamt elf Unternehmen: Enercity, Mainova, Holding Stadtwerke Frankfurt am Main, EVH, Stadtwerke Leipzig, Stadtwerke Hameln Weserbergland, TEAG Thüringer Energie AG, Energie Verbund Dresden, Eins Energie in Sachsen, GGEW sowie die der Düsseldorfer Naturstrom AG. (hil)



