Der Eon/RWE-Deal als „Waffenstillstand der Erzkonkurrenten“
Nach Angaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Termin für die Urteilsverkündung zur Klage von zehn Kommunalversorgern und des Ökoenergieanbieters Naturstrom gegen den ersten Teil des milliardenschweren Eon/RWE-Deals (M. 8871, RWE/Eon-Assets) für den kommenden 17. Mai um 9.30 Uhr terminiert. Nach gründlicher Prüfung der Freigabeentscheidung der EU-Kommission zur Übernahme von Erzeugungs-Assets und des Handelsgeschäfts der Eon durch RWE habe man Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) erhoben, hieß es in einer Mitteilung der Unternehmen von Ende Mai 2020. Nun,…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In