Der Eon/RWE-Deal als „Waffenstillstand der Erzkonkurrenten“
![](/fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_87ad8f814b.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_5215c124c1.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_5c4f7a2666.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_d07c49e330.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_6e9b73dcd6.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_f1db09c494.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/b/3/csm_Versorger_wollen_Eon_Rolf-Vennenbernd-dpa_139c93a6dc.jpg 1440w)
Aus zwei Rivalen wurden auf einmal ziemlich beste Freunde: Die damaligen Chefs von Eon und RWE, Johannes Teyssen und Rolf Martin Schmitz, beschließen im März 2018 eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder.
Nach Angaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Termin für die Urteilsverkündung zur Klage von zehn Kommunalversorgern und des Ökoenergieanbieters Naturstrom gegen den ersten Teil des milliardenschweren Eon/RWE-Deals (M. 8871, RWE/Eon-Assets) für den kommenden 17. Mai um 9.30 Uhr terminiert. Nach gründlicher Prüfung der Freigabeentscheidung der EU-Kommission zur Übernahme von Erzeugungs-Assets und des Handelsgeschäfts der Eon durch RWE habe man Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) erhoben, hieß es in einer Mitteilung der Unternehmen von Ende Mai 2020. Nun,…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In