Deutschland darf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Genehmigung der EU-Kommission künftig mit bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr fördern. Die Brüsseler Behörde billigte das 2020 reformierte KWK-Gesetz, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ausgenommen sind Anlagen, die mit Stein- oder Braunkohle befeuert werden.
Das KWK-Gesetz wurde bereits 2020 novelliert, aber kurz vor Weihnachten nochmals überarbeitet. Neben dem Wegfall des Südbonuses wurde in dem Zuge auch die Ausschreibung für KWK-Anlagen ausgeweitet. Künftig müssen Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW anstatt 1 MW teilnehmen. Dies führte in der Branche zu Aufruhr, insbesondere, weil eine Übergangsregelung fehlte.
Signal mit "deutlicher Verspätung"
VKU-Chef Ingbert Liebing begrüßt die Entscheidung, merkt jedoch kritisch an: Es sei ein Signal, das mit "deutlicher Verspätung gesetzt wird". Wie könne es sein, dass die Kommission beinahe ein halbes Jahr brauchte, die Gesetzesänderung zu genehmigen. Nachdem die EU-Kommission den Änderungswunsch und -prozess selbst eingeleitet hatte?, hinterfragt er. "Signale für den Klimaschutz müssen schneller gesetzt werden."
Auch Kerstin Andreae, BDEW-Hauptgeschäftsführung, empfand den Ggenehmigungsprozess als zu lang. "Insbesondere vor dem Hintergrund der nochmals verschärften Ziele im deutschen Klimaschutzgesetz kommt neuen KWK-Anlagen eine besonders hohe Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und damit für den Klimaschutz zu." Denn nur, wenn die für die Versorgungssicherheit notwendigen KWK-Kapazitäten in den nächsten vier bis neun Jahren ans Netz gingen, können die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen. (gun/dpa)



