Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert im ZfK-Interview seine Standpunkte.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert im ZfK-Interview seine Standpunkte.

Bild: © Boris Roessler/dpa

Energienetze werden auch nach dem Absenken der garantierten Renditen eine „attraktive und sichere Anlage“ bleiben, sagte Homann in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Die Eigenkapitalrendite werde in der neuen Regulierungsperiode für Gas ab 2023 und für Strom ab 2024 sinken müssen, erklärte Homann. „Das ist allen Beteiligten klar. Finanzierungsengpässe sind trotzdem nicht zu befürchten. Das Investoreninteresse ist groß.“ 

Zur Berechnung der Größenordnung der Absenkung werde im Juni ein Gutachten vorliegen, so Homann. Die Entscheidung über die künftigen Netzrenditen soll dann im Oktober fallen. Ein höherer Wagniszuschlag sei unwahrscheinlich, da sich an den Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen nichts geändert habe und zudem ausreichend Kapital bereitstehe, erklärte der Behördenchef weiter. Befürchtungen seitens der Netzbetreiber vor einer Zinsumkehr seien unbegründet. „Sollte dieser Fall eintreten, wären wir rechtlich in der Lage und wenn nötig dazu bereit, die Netzregulierung kurzfristig anzupassen“, sagte Homann der FAZ.
 

Produktivitätsfortschritt nicht mehr so hoch

Die von der Regulierungsbehörde angewendeten Berechnungsverfahren für die Produktivitätssteigerungen in den Netzen verteidigte der BNetzA-Präsident. Der Bundesgerichtshof habe die Methode bestätigt. Zu konkreten Zahlen für den Produktivitätsfortschritt in der Zukunft sei noch nichts entschieden. „Manches spricht dafür, dass der Produktivitätsfortschritt im Energiebereich im Verhältnis zur gesamten Volkswirtschaft künftig nicht mehr so deutlich ist. Da ist noch viel zu prüfen und zu rechnen“, so Homann in dem FAZ-Interview.

Den von der EU-Kommission und dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes angestrebten Machtzuwachs für die Bonner Regulierungsbehörde sieht Homann skeptisch. „Es müssten dann Kernbestandteile der Energiemarktgesetzgebung neu gefasst werden, um den EU-Forderungen zu entsprechen“, erklärte Homann der Zeitung. Da der Prozess in die Zeit der Bundestagswahlen fallen würde, werde dies viel Zeit in Anspruch nehmen. Weil aber genau in dieser Zeit die neuen Netzentgelte festgesetzt werden müssten, drohten rechtliche Unsicherheiten und womöglich eine Klagewelle. (hil) 
 

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