Recht & Regulierung

Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar

Dienstfahrräder und Jobtickets sollten für Arbeitnehmer bald attraktiver werden, denn die Versteuerungspflicht für die Arbeitnehmer entfällt. Schärfer sollen die Richtlinien hingegen bei Hybridfahrzeugen werden.
08.11.2018

Künftig wird für Arbeitnehmer das Radeln mit dem Dienstrad wohl noch attraktiver: Nach einem Beschluss des Bundestages ist der geldwerte Vorteil steuerfrei.

Die private Nutzung von Dienstfahrrädern muss künftig nicht mehr vom Arbeitnehmer versteuert werden. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung des Finanzausschusses vom Mittwoch (7. November) über die Änderung eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Auch Arbeitgeberzuschüsse für Fahrradfahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sollen in Zukunft steuerfrei gestellt werden. Voraussichtlich treten diese Änderungen zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft.

Ebenso sollen Jobtickets steuerfrei werden. Allerdings werden hier die künftig steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern zu verhindern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen.

Vorschriften bei Privatnutzung von Dienstwagen behandelt

Im Bereich Einkommensteuergesetz ist auch über die Vorschriften bei Privatnutzung von Dienstwagen getagt worden. Bislang musste die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent.

Schärfer werden die Neuregelungen für Hybride: Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sollen nur in die Neuregelung einbezogen werden, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.

AfD kritisiert Maßnahmen für E-Mobilität

Die AfD-Fraktion bezeichnete die Maßnahmen zugunsten der Elektromobilität als Verhaltenslenkung, die im Einkommensteuerrecht nichts zu suchen habe. Energiepolitik dürfe nicht über das Steuerrecht erfolgen. Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion. Die Förderung sei nicht technologieoffen, sondern begünstige allein Elektrofahrzeuge. Die Linksfraktion hätte sich eine grundsätzliche Änderung der Dienstwagenbesteuerung gewünscht. Es müsse zu einer Ausrichtung am CO2-Ausstoß kommen. Die Maßnahmen für Nutzer von Fahrrädern und Jobtickets wurden begrüßt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfreute, dass die Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge verschärft worden seien. (hol)