Recht & Regulierung

Ein Stromnnetz kann keine Kundenanlage sein

Auch bei Quartierskonzepten oder Mieterstromprojekten unterliegen Netze der Regulierung, urteilt der Bundesgerichtshof.
14.05.2025

Wird im Rahmen eines Mieterstromprojekts oder eines Quartierskonzepts ein Stromnetz errichtet, gilt das nicht als Kundenanlage, sondern als Verteilnetz, das der Regulierung unterliegt.

Von Jürgen Walk

Der Streit zwischen einem Energieversorger und einem Netzbetreiber um ein Zwickauer Quartierskonzept ist entschieden: Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass der örtliche Netzbetreiber zwei Energieanlagen nicht als Kundenanlagen anschließen muss. Daraus folgt, dass das im Quartier errichtete Stromnetz als Verteilnetz gilt und somit der Regulierung unterliegt. Eigentlicher Kern der Auseinandersetzung ist dabei auch, dass das deutsche Energiewirtschaftsgesetz beim Begriff der Kundenanlage dem europäischen Recht widerspricht.

Im konkreten Fall ging es um die Wärmeversorgung in…

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