Auf europäische Unternehmen kommt deutlich weniger Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Am Abend des 8. Dezember haben EU-Rat, Europaparlament und Kommission einen Kompromiss zum sogenannten Omnibus-Paket erzielt.
Die Kommission erklärte, insgesamt reduziert das Omnibus-I-Vereinfachungspaket die Komplexität und steigere Effizienz. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die geplanten Erleichterungen und forderte nun eine zügige Umsetzung.
Abkürzungen: kurz erklärt
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine umfassende EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer transparenten und standardisierten Berichterstattung über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verpflichtet.
Der VSME (Voluntary Sustainability Standard for SMEs) wurde durch die Europäischen Kommission entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen eine praktikable und flexible Möglichkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten.
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang der globalen Wertschöpfungsketten.
Nach der Einigung sollen nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz CSRD-berichtspflichtig sein. Unternehmen, die unter den Schwellenwert der CSRD fallen, sollen nun gemäß den vereinfachten Vorgaben des VSME-Standards berichten.
Zudem werden die Schwellenwerte der CSDDD, also der EU-Lieferkettenregelung, auf 5000 Mitarbeiter und 1,5 Milliarden Euro Umsatz angehoben werden.
Insgesamt seien Umfang und Detailtiefe der Datenpunkte spürbar reduziert, so der VKU. "Für kommunale Unternehmen ist es essenziell, dass die neuen Erleichterungen schnell umgesetzt werden. Nur mit rechtlicher und planerischer Sicherheit können sie ihre Aufgaben effizient erfüllen", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
"Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich."
Ingbert Liebing, VKU
Die Ausnahme für die Mehrheit der Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD sei ein richtiger Schritt. "Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich", so Liebing.
VKU will Überarbeitung bei Bankenregulierung
Allerdings, merkte der Verband an; Banken könnten bei Finanzierungsanfragen weiterhin ESG-Daten verlangen. Auf den Omnibus sollte aus VKU-Sicht nun eine Überarbeitung der Bankenregulierung folgen.
Umsetzung in Deutschland könnte noch dieses Jahr kommen
Im nächsten Schritt muss die politische Einigung offiziell durch das Parlament und den Ministerrat angenommen werden, womit politische Beobachter noch in den kommenden Tagen rechnen. Dann steht weiterhin die Umsetzung der CSRD-Richtlinien in deutsches Recht aus. Eine Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes noch in diesem Jahr ist grundsätzlich noch machbar.
Kritik: EU gibt Vorreiterschaft auf
Die Einigung bedeutet, dass etwa 80 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich der neuen CSRD-Vorschriften fallen werden, so die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament S&D. Beim CSDD seien es rund 70 Prozent.
"Die Trilog-Vereinbarung ist eine verpasste Gelegenheit, ein Europa zu formen, das globale Standards definiert, anstatt ihnen nur zu folgen", kommentiert René Repasi, S&D-Koordinator für den Rechtsausschuss und Schattenberichterstatter für den Nachhaltigkeits-Omnibus. "Die Straffung von Überschneidungen und Berichtspflichten ist vernünftig – aber ein Gesetz zu schwächen, bevor es überhaupt umgesetzt wurde, ist es nicht. Die Aufweichung dieser Standards macht Europa nicht wettbewerbsfähiger, sondern macht uns abhängig von Regeln, die anderswo aufgestellt wurden."



