Erneuerbaren-Verband will Biodiversitäts-PV zum Standard machen

Biodiversitäts-PV umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. (Symbolbild)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass ab 2026 pro Monat im Schnitt rund 1 GW an neuen Solarparks entstehen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat nun einen Vorschlag erarbeitet, wie dieser Ausbau mit Akzeptanz in den Kommunen, hoher Naturverträglichkeit und einer nachhaltigen Landwirtschaft einhergeht. Um zum neuen Standard zu werden, müsse Biodiversitäts-Photovoltaik (PV) im EEG und im Agrarrecht verankert werden, so der Erneuerbaren-Verband. Das Solarpaket 1 solle hierfür die Voraussetzungen schaffen.
"Wir wollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist", erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Schon im Solarpaket 1 solle Biodiversitäts-PV im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden könnten. Die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex hätten dazu einen konkreten Vorschlag entwickelt. "Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist", so Busch weiter.
Artenvielfalt sichern
Biodiversitäts-PV umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen.
In Biodiversitäts-PV-Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. "Wird Biodiversitäts-PV zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen", so bne-Chef Busch.
Steuerliche Einordnung
Auch für Landwirte sei dies attraktiv: Während bei klassischen Solarparks Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen, bleibt der Status als "landwirtschaftliche Fläche" bei der Biodiversitäts-PV erhalten. Die Flächen gingen in eine Art "Zeitkapsel" und deren auf hohe Artenvielfalt ausgerichtete Pflege gelte weiterhin als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung.
Durch den bne-Vorschlag soll auch ein weiteres Hemmnis für neue Solarparks verschwinden: Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen würden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche einfacher. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen, so der Verband. Vorschläge hierfür habe der bne im vergangenen Jahr vorgelegt.
Auch für förderfreie Projekte nutzbar
"Die Bundesregierung sollte jetzt im Solarpaket 1 alles dafür tun, damit Biodiversitäts-PV schnell Realität wird", erklärt Busch. Notwendig seien eine einfache Definition und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien könnten demnach in einem Festlegungsverfahren durch die BNetzA zeitnah und eindeutig festgelegt werden.
Schon 2024 könnten so die ersten Zuschläge für Biodiversitäts-PV vergeben werden. Parallel müsse auch das Agrarrecht angepasst werden. Dazu genüge es jedoch, Biodiversitäts-PV als Variante der Agri-PV in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen, argumentiert der Branchenverband. So werde Biodiversitäts-PV sofort für alle Solarparks nutzbar, die entsprechend den Kriterien erbaut würde. Das gelte auch für förderfreie PPA-Projekte. (jk)