Noch vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur in der Netzentgeltregulierung gekippt. Auch die Eigenkapitalverzinsung, die das OLG Düsseldorf im August moniert hatte, wird vor dem BGH landen. Doch die Regulierungsbehörde wird bald unabhängig von Politik oder detaillierten Verordnungen sein. Dann wird eine gerichtliche Anfechtung ihrer Entscheidungen schwieriger. Der Machtzuwachs der Behörde müsse sich auch in einer Erweiterung der Kontrollmechanismen spiegeln, erklärt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen.
In den kommenden Wochen wird das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert, um die vom EuGH geforderte Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde umzusetzen. Doch der VKU ist kritisch: Ein Rechtsrahmen, der ausreichend Sicherheit und Anreize für zwingend notwendige Investitionen in die Energieverteilnetze und Erzeugungsanlagen schafft, liege allein mit den Änderungen des EnWG noch nicht vor. Der Machtzuwachs der BNetzA muss sich nach Auffassung des Verbands auch in einer Erweiterung von Kontrollmechanismen spiegeln. Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Beteiligungsrechte des Länderausschusses reiche dafür nicht.
Parlamentarische Kontrolle widerspricht nicht dem EuGH-Urteil
Der VKU hat bei der Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss gefordert, die Beteiligungsrechte bestehender Gremien wie dem politischen Beirat der BNetzA zu stärken. Alternativ könne ein bisher nicht bestehendes parlamentarisches Kontrollgremium etabliert werden. Eine solche parlamentarische Kontrolle stehe auch nicht in Widerspruch mit den Vorgaben der EU-Richtlinien und des EuGH-Urteils.
Zu Streit zwischen Energieversorgern und der Regulierungsbehörde führt immer wieder die Eigenkapitalverzinsung. Dabei legt der VKU nach Angaben eines Sprechers Wert darauf, „dass es den kommunalen Netzbetreibern nicht um Gewinnmaximierung geht. Denn sie setzen die regulatorische Eigenkapitalverzinsung in großen Teilen wieder zur Finanzierung neuer Investitionen für die Daseinsvorsorge ein“.
Zinswende seit fast zwei Jahren Realität
Für den notwendigen Netzausbau gehe es aber auch um zusätzliches Eigenkapital, Fremdkapital alleine reicht nicht. „Damit die Finanzierung gelingt, muss für die Investitionen ins Netz eine Rendite erwirtschaftet werden können, die einer marktangemessenen und risikoadäquaten Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals entspricht“, fordert der Verband.
Die Zinswende am Kapitalmarkt sei nun bereits seit fast zwei Jahren Realität. Die BNetzA habe mit ihrer erweiterten Entscheidungskompetenz sowie ihrer selbst angekündigten Anpassungsoption das Heft des Handels selbst in der Hand. Sie könne entweder für die dringend benötigten Investitionen in die Energienetze der Zukunft sorgen oder diese abwürgen.
Großteil des Kapitals bleibt niedrig verzinst
Eine vom Regulierer in Aussicht gestellte Anpassung der Eigenkapitalverzinsung nur für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag ab 2024 lehnt der Verband ab. Da der dominierende Anteil des vom Netzbetreiber eingesetzten Kapitals unverändert mit den zu niedrigen Zinssätzen verzinst wird, verbessere sich die Verzinsung des Eigenkapitals lediglich marginal.
Derzeit legt die Bundesnetzagentur auch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor fürs Gas fest. Der soll von 0,49 auf 0,75 Prozent steigen. Die Branche fordert seit langem einen Wert von Null. Zudem beabsichtigt die BNetzA, den Faktor auf der Basis von Daten der Jahre 2006 – 2021 festzulegen. Das kann nicht funktionieren, heißt es beim VKU. Die Gasnetzbetreiber stünden vor völlig neuen Herausforderungen, die sich in den hierfür genutzten Daten der Vergangenheit nicht wiederfinden. Teile der Netze werden künftig zu Wasserstoffnetzen transformiert, ein Teil wohl auch stillgelegt. Der Faktor dient jedoch dazu, die Effekte des technischen Fortschritts abzubilden. Es sei daher nicht nachvollziehbar und extrem unwahrscheinlich, dass es diesem Ansatz nach in Zukunft im Rahmen der Stilllegung von Teilen des Gasnetzes zu erheblichen Produktivitätsverbesserungen kommen kann. (wa)



