Recht & Regulierung

Vertrieb: Neue Regeln für stillschweigende Vertragsverlängerung

Grünes Licht für das Gesetz für Faire Verbraucherverträge: Dieses wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich abgeschwächt. Das kommt auf die Energievertriebe zu:
25.06.2021

Das Gesetz für Faire Verbraucherverträge soll Bürger besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen.

Verträge, etwa mit Gas- und Stromlieferanten, Fitnessstudios oder Online-Partnerbörsen, müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.

Das sieht das "Gesetz für Faire Verbraucherverträge“ vor, das der Bundesrat am Freitag (25. Juni) nur wenige Stunden nach dem Bundestag gebilligt hat. Das Gesetz beinhaltet Änderungen im  Bürgerlichen Gesetzbuch, um Bürger besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen. Das teilte die Länderkammer in einer Pressemitteilung mit.

Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren weiterhin möglich

Vom Tisch ist hingegen, die zwischenzeitlich im Gesetzgebungsverfahren erwogene, grundsätzliche Verkürzung der Vertragslaufzeiten auf ein Jahr. Stattdessen können Energieversorger weiterhin eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren in AGB-Verträgen mit Verbrauchern vereinbaren, ohne dies an weitere Voraussetzungen zu binden. 

Neu ist, dass Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, künftig auch online kündbar sind  - über eine so genannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Ausdrückliche Bestätigungspflicht kommt so nicht

Gestrichen im Gesetzentwurf wurde allerdings die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträege, stattdessen wird eine vergleichbare Regelung zur Textform für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Um eine effizientere Sanktionierung von unerlaubter Telefonwerbung zu ermöglichen, sind die Unternehmen aber künftig zur Dokumentation der Einwilligung der Verbraucher verpflichtet.

Das Gesetz wird laut Bundesrat nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022. (hoe)