Recht & Regulierung

Gefahr Gasstopp: Wann können Stadtwerke "höhere Gewalt" geltend machen?

Stadtwerke befinden sich in einer Sandwich-Position, wenn es um Gaslieferungen geht. Wer bei plötzlichen Ausfällen haften muss, erklären zwei Experten der Kanzlei BBH.
13.04.2022

Wann können Stadtwerke "höhere Gewalt" geltend machen, wenn sie von ihrem Vorlieferanten kein Gas mehr erhalten? Das analysieren Alexander Dietzel (links) und Christian Dessau von der auf Energiefragen spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in einem Gastbeitrag für die ZfK.

Was passiert, wenn nicht mehr ausreichend Erdgas in Deutschland vorhanden ist? Darüber herrscht nicht zuletzt bei Stadtwerken aktuell Verunsicherung.

Denn Stadtwerke stecken in einer Sandwich-Position. Sie sind verpflichtet, ihre Energielieferverträge gegenüber Endkunden zu erfüllen, werden aber bei einer Gasmangellage möglicherweise selbst vom Vorlieferanten nicht mit der georderten Menge an Erdgas beliefert. Ein Szenario, das, schaut man sich die jüngsten Entwicklungen an, nicht ausgeschlossen ist.

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