Recht & Regulierung

Gutachten: Deutsches Marktprämienmodell mit europäischem Recht vereinbar

Die Einführung von Differenzverträgen (CfDs) sei nicht zwingend, sagt die Kanzlei Raue. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hatte das Gutachten beauftragt.
05.06.2023

Die Einführung von Differenzkontrakten ist nach EU-Recht keinesfalls zwingend, wie ein neues Gutachten zeigen soll. (Symbolbild)

Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Die Einführung von Differenzverträgen (Contracts-for-Difference, CfD) sei demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue.

"CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen", so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehe der Verband äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der…

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