Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Die Einführung von Differenzverträgen (Contracts-for-Difference, CfD) sei demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue.
"CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen", so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehe der Verband äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausgestaltung eines nationalen Förderrahmens ebenso beschneiden wie die Vielfalt der erneuerbaren Marktprodukte.
Begrenzung der Rentabilität
Gegenstand des Gutachtens sind die novellierten Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen 20221 der Kommission ("KUEBLL") vom 18. Februar 2022. Diese regeln unter anderem die Voraussetzungen für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Unter anderem heißt es dort in Randnummer 90, dass bei "erheblicher Unsicherheit" über die künftige Marktpreisentwicklung Maßnahmen zur Begrenzung der Rentabilität beziehungsweise Rückforderungsmechanismen "erforderlich sein können".
Vage Klausel
Die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei hält diese Klausel laut Gutachten jedoch aufgrund seiner Unbestimmtheit für nicht geeignet, das Ermessen der Kommission wirksam zu beschränken. In der Folge sei die Einführung von Differenzkontrakten keinesfalls zwingend.
Zum einem sei die Formulierung äußerst vage. Zum anderen seien neben CfDs andere Instrumente denkbar, etwa Übergewinnsteuern.
Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren
Hintergrund des Gutachtens ist die Diskussion um die Reform des EU-Strommarktdesigns. "Die erneuerbaren Energien werden immer günstiger, brauchen aber weiterhin eine stabile Marktgrundlage, die ihren Hochlauf absichert", so BEE-Präsidentin Peter. "Mit fortschreitendem Ausbau ist das im derzeitigen System nicht mehr der Fall, weil der preissenkende Effekt der Erneuerbaren immer häufiger zu Zeitfenstern mit Strompreisen unter null Euro führt, in denen die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren nicht gegeben ist."
Der Erneuerbaren-Verband hält eine Reform des Strommarktsystems für unabdingbar. Allerdings würde die Einführung eines verpflichtenden CfD-Förderrahmens, wie er derzeit auf EU-Ebene diskutiert werde, zwar einzelne alte Probleme lösen, aber zugleich "zahlreiche neue schaffen".
Hin zur Mengenförderung
Der BEE spricht sich allerdings für die Weiterentwicklung des Marktprämienmodells von einer Zeit- zu einer Mengenförderung aus. "Anstatt Erneuerbare Anlagen für einen fixen Zeitraum von 20 Jahren zu fördern, sollte eine bestimmte Energiemenge über die Förderung abgesichert werden", so Peter. "Das ermöglicht Betreiber*innen die Stromeinspeisung zur Stabilisierung der Strompreise temporär zu reduzieren und anschließend kostenneutral nachzuholen." Negative Strompreise würden so verhindert, das System sei damit effizienter und insgesamt kostengünstiger.
Deutschland hat sich in einem gemeinsamen Brief mit anderen Mitgliedsstaaten im Februar gegen eine verpflichtende Einführung von CfDs ausgesprochen. An dieser Position müsse die Bundesregierung festhalten, fordert der Erneuerbaren-Verband. Nur so würden künstliche Beschränkungen der Erneuerbaren verhindert. (jk)



