Recht & Regulierung

INES veröffentlicht Leitfaden zum Gasspeichergesetz

Praxisnah und rechtlich geprüft: Die Speicherwirtschaft legt einen Vorschlag zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestbefüllung von Gasspeichern vor.
16.06.2022

Der Erdgasspeicher in Rehden

Die Initiative Energien Speichern (INES) hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes erarbeitet, um die Speicherbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Der Leitfaden enthält keine verpflichtenden Vorgaben für die Marktakteure. Er beinhalte vielmehr unverbindliche Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis, welche die konkreten Einzelfallumstände nicht berücksichtigen können, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Leitfaden basiert nach Angaben von INES auf der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Gesetzeslage. Bei Bedarf oder auf Basis neuer Erkenntnisse soll er weiterentwickelt werden.

Auf Initiative der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat INES am 19. Mai 2022 eine Möglichkeit zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes gegenüber Behördenvertreterinnen und Vertretern und dem Marktgebietsverantwortlichen vorgetragen. 

Marktgebietsverantwortlicher allenfalls als Ergänzung des Marktes

Der Leitfaden stellte sicher, dass die vorgegebenen Speicherfüllstände noch möglichst lange von den Speichernutzern erreicht werden können, damit der Marktgebietsverantwortliche den Markt ergänzen, aber nicht ersetzen muss.

„In weniger als zehn Wochen unterbreitet die Gasspeicherwirtschaft mit dem vorliegenden Leitfaden einen praxistauglichen und rechtlich durchgeprüften Vorschlag zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes. Mit dem Leitfaden ermöglichen die Speicherbetreiber eine sichere Erreichung der vorgegebenen Speicherfüllstände“, erläutert INES-Geschäftsführer Sebastian Bleschke den Hintergrund.

Den INES-Leitfaden zum Gasspeichergesetz können Sie hier herunterladen. (amo)