Zur Kritischen Infrastruktur (Kritis) zählen unter anderem Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Ernährung, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation. Im Bild der Internetknoten für den mitteldeutschen Raum, der DE-CIX Leipzig.

Zur Kritischen Infrastruktur (Kritis) zählen unter anderem Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Ernährung, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation. Im Bild der Internetknoten für den mitteldeutschen Raum, der DE-CIX Leipzig.

Bild: © Jan Woitas/dpa

Sabotageakte an Ölpipelines und bei der Bahn haben die Angreifbarkeit der Infrastruktur offengelegt. Im Zusammenhang damit hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Kritis-Dachgesetz ankündigt. Nun kommt der Entwurf der Eckpunkte für ein solches Gesetz in die Ressortabstimmung innerhalb des Bundesinnenministeriums.

Nach Erkenntnissen des VKU handelt es sich bei dem Kritis-Dachgesetz um ein Gesetz zum Schutz von physischen Infrastrukturen. Nicht in den Blick genommen wird die Cybersicherheit, die weiterhin durch das IT-Sicherheitsgesetz (bzw. das BSI-Gesetz, das EnWG, das TKG und die BSI-KritisV) geregelt wird.

Resilienzpläne müssen erstellt werden

Durch das Kritis-Dachgesetz kommen auf die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen eine Vielzahl von neuen Pflichten zu. So soll die Einrichtung eines betrieblichen Risiko- und Krisenmanagements und die Durchführung von Risikoanalysen und -bewertungen verpflichtend vorgeschrieben werden.

Ferner wird die Erstellung von Resilienzplänen und die Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie von Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Zuständige Behörde für den physischen Schutz von Kritischen Infrastrukturen soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden.

Erstes Gesamtsystem für den physischen Kritis-Schutz
 

Eingangs des Entwurfs wird festgestellt, dass es im Bereich der Cybersicherheit der Kritischer Infrastrukturen bereits umfassende Regelungen gibt. Allerdings gebe es in Deutschland bislang noch kein sektor- und gefahrenübergreifendes „Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“. Diese Lücke soll durch das Kritis-Dachgesetz geschlossen werden.

Vor dem Hintergrund uneinheitlicher Regelungen für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen und angesichts sektorübergreifender Abhängigkeiten werde mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in den Blick genommen und gesetzlich geregelt. Das Kritis-Dachgesetz ergänze damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und werde für ein kohärentes und resilientes System sorgen.

EU-Richtlinie in Vorbereitung

Mit dem Kritis-Dachgesetz werde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag realisiert. Außerdem soll das Gesetz die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. (hp)

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