Recht & Regulierung

Keine Windkraftanlagen in Naturpark-Kernzonen

Gericht entscheidet: Windanlagen in Naturpark-Kernzonen widersprechen den Zielen der Raumordnung.
19.06.2018

In Kernzonen von Naturparks dürfen keine Windenergieanlagen gebaut werden. Mit dieser Begründung lehnte das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Anlagenbetreiber ab, der im Naturpark Saar-Hunsrück zwei Windräder errichten wollte (Az.: 9 K 12585/17.TR). Die geplanten Anlagen bei Waldweiler (Kreis Trier-Saarburg) lägen innerhalb der Naturpark-Kernzonen und widersprächen damit den Zielen der Raumordnung, hieß es.

Der Kreis Trier-Saarburg hatte der klagenden Firma den Vorbescheid zur Errichtung der Anlagen im März 2017 nicht erteilt. Er begründete dies damit, dass der Standort rund zwei Kilometer von Segelflugplatz Kell am See liegen würde - und man eine Einschränkung oder Gefährdung des Flugbetriebs aufgrund "erzeugter aerodynamischer Effekte" befürchtete. Nach einem Widerspruch hatte das Unternehmen dann geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Rheinland-Pfalz gibt es acht Naturparks. (hil/dpa)