Klausel ist unwirksam, aber nicht intransparent
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Der Bundesgerichtshof hat weitere Entscheidungen zu Fernwärmeklauseln getroffen.
Bild: © cybercomputers.de/Adobestock
Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Entscheidung in einer Klageserie zu Preisklauseln in Berliner Fernwärmeverträgen getroffen. Die Richter verwarfen zwar eine Preisklausel, aber aus anderen Gründen als die Vorinstanz. Für die Kläger aber fällt der ohnehin geringe Rückzahlungsanspruch nun ganz aus.
Ursprung der Klageserie ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts in einem anderen gegen den Versorger gerichteten Rechtsstreit. 2019 entschied das Gericht, dass eine Klausel zum Arbeitspreis intransparent sei. Damit – so das Gericht – sei auch die Klausel zum Bereitstellungspreis unwirksam.…
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