Während das EEG Biomethan klarer definiert, lassen das GEG und BEG Spielraum.

Während das EEG Biomethan klarer definiert, lassen das GEG und BEG Spielraum.

Bild: © Holger T.K./AdobeStock

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist klar definiert: Wenn Biomethan eingesetzt wird, muss es aus der Bundesrepublik kommen (§ 44b Absatz 4 EEG). Im Gebäude Energiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war der Sachverhalt hingegen nicht deutlich geregelt. "Der Unterschied zwischen deutschem und ausländischem Biomethan ist enorm. In der Regel ist das deutsche Gas rund ein Drittel teurer", erläutert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes für Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). 

Viele Stadtwerke fragten sich deshalb, ob es möglich sei, dass ausländische Biomethan sowohl im Wohngebäudebereich als auch bspw. im Fernwärmenetz nutzen zu dürfen. Der B.KWK, die ASUE und die Dena stellten deshalb eine offizielle Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium stellte. Die Antwort fiel deutlich aus. "Ausländisches Biomethan darf im Kontext des BEG oder GEG genutzt werden. Es ist nicht per se ausgeschlossen und es gibt keine zusätzlichen Anforderungen, wie es im EEG der Fall ist", sagt Stahl gegenüber der ZfK.

Wichtig dabei sei nur, dass beim Einsatz von Biomethan die Grundsätze des GEG eingehalten werden GEG, auch im Einsatz im Kontext des BEG.

Die Förderung von Fernwärmeanschlüssen werde erleichtert

"Das ist eine gute Nachricht. All jene die auf Kraft-Wärme-Kopplung setzen und sich nicht an dem EEG für den Betrieb orientieren, haben damit nun mehr Freiheit und Rechtssicherheit", so der Präsident weiter. Denn der Stand des Biomethans in Deutschland sei schwierig. Es werde nicht genügend produziert, erläutert Stahl. "Dementsprechend ist die Möglichkeit auf ausländisches zurückgreifen zu können, sehr willkommen."

"Dies ermöglicht den Stadtwerken und kommunalen Unternehmen schnell auch auf Biomethan in ihren Bestandsanlagen umzustellen und somit den Anforderungen in den Wärmenetzen kostengünstig gerecht zu werden", ist Stahls Fazit. Damit werde zudem der Umstieg von Gebäudeeigentümern auf Fernwärme erleichtert. Denn den Anschluss können sich diese fördern lassen, wenn das Fernwärmenetz einen erneuerbaren Anteil von 25 Prozent vorweist.  (gun)

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