Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Bild: © XtravaganT/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge für die Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Anlagen und die innovative KWK-Anlagen (iKWK) zum Gebotstermin 1. Juni 2022 bekannt gegeben, teilt die Behörde mit. Während die iKWK deutlich unterzeichnet ist, erreicht die KWK-Überzeichnung neue Höhen.

Dabei wurde die ausgeschriebene Menge für die KWK bereits erhöht; auf 84,240 Megawatt (MW). Im Dezember lag die Menge bei noch 75,7 MW, im Juni 2021 bei noch 58,5 MW. Abgegeben wurden 23 Gebote mit einem Volumen von 139,656 MW. Von den 21 zulässigen Geboten erhielten 17 Gebote mit einem Volumen von 79,158 MW einen Zuschlag.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,50 ct/kWh bis 6,78 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,87 ct/kWh, und damit unter dem Vergleichswert von 6,11 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2021.

iKWK: Zum zweiten Mal unterzeichnet

Zur ausgeschriebenen Menge von 25 MW bei der iKWK wurden fünf Gebote mit einem Volumen von 19,733 Megawatt eingereicht und somit unterzeichnet. Das ist nun das zweite Mal in Folge, dass die Ausschreibung unterzeichnet ist.

Alle Gebote waren zulässig und erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 11,48 ct/kWh und 11,94 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,74 ct/kWh und liegt damit über dem Vergleichswert von 11,37 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2021.

Investitionsunsicherheiten spiegeln sich wider

„Die Ausschreibung ist durch große Investitionsunsicherheiten geprägt. Biomethan würde nach dem aktuellen Osterpaket nicht mehr für die innovative KWK zur Verfügung stehen“, sagte Claus-Heinrich Stahl gegenüber der ZfK. Der Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) fährt indes fort: „Wir wissen von Unternehmen, die sogar vergebene Aufträge wieder zurückgeben.“

Schwieriger stünde es um die konventionelle KWK: „Wie bereits vor einigen Monaten gesagt und weiterhin aktuell: Das Absenken der Grenze für die Ausschreibung auf 500 kW die Anmeldungen in die Höhe getrieben“, kritisiert Stahl.

EU-Taxonomie-Hick-Hack sorgt für steigende Nachfrage

Zudem könnte die EU-Kommission – anders als ursprünglich geplant – Erdgas doch nicht als nachhaltig in der EU-Taxonomie einstufen. „Wir sehen nun bei der Ausschreibung den kollektiven Versuch, sich Fördermittel für die 30.000 Betriebsstunden zu sichern. Denn so könnten die Anlagen wenigstens die nächsten Jahre abgesichert werden“, erläutert der B.KWK-Präsident.

„Die Branche wartet auf die Evaluation des KWK-Gesetzes, die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze und das Osterpaket und hier müssen dann die Rahmenbedingungen für Investitionssicherheit stimmen. Da ist aber das Bundeswirtschaftsministerium gefordert.“ (gun)

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