Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Bild: © XtravaganT/AdobeStock

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Dienstag eine Formulierungshilfe zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) veröffentlicht. In dieser werden unter anderem auch Vorschläge dazu gemacht wurden, wie das Ende 2020 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) praxisgerechter gestaltet werden könnte. Das Ergebnis: Angesichts deutlich längerer Projektvorläufe schlägt das BMWi jetzt vor, dass die alten Regelungen für alle KWK-Anlagen gelten sollen, die bis Ende 2020 verbindlich bestellt wurden.

Für viele Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagenbetreiber in der Größenklasse 500 kW bis 1 MW ist diese Übergangsregelung entscheidend. Denn die ursprüngliche Regelung sah vor, dass Betreiber von KWK-Anlagen die bis zum Jahresende 2020 geltenden Förderbedingungen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn die Anlagen bis Ende Mai 2021 ans Netz gehen.

Noch Wachstum in diesem Anlagensegment

Der VKU hatte sich seit Beschluss des KWKG dafür eingesetzt, die Übergangsregelung so auszugestalten, dass Unternehmen ihre Projekte fertig stellen können, für die sie schon erheblich in Vorleistung gegangen sind. "Es ist ein gutes und wichtiges Signal für die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung, dass sich das BMWi nun dem Vorschlag angeschlossen hat", äußert sich ein VKU-Sprecher gegenüber der ZfK. In diesem Anlagensegment sehe der Verband aktuell noch Wachstum, gerade auch in Kombination mit innovativen Wärmeversorgungskonzepten. (gun)

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