Recht & Regulierung

KWKG: Übergangsregelung in greifbarer Nähe

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte die alten Regelungen für alle KWK-Anlagen gelten lassen, die bis Ende 2020 verbindlich bestellt wurden. Die Ursprungsfrist war Ende Mai 2021.
20.04.2021

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Formulierungshilfe zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) veröffentlicht: Demnach könnte auch die Übergangsregelung für KWK-Anlagen sich endlich wiederfinden.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Dienstag eine Formulierungshilfe zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) veröffentlicht. In dieser werden unter anderem auch Vorschläge dazu gemacht wurden, wie das Ende 2020 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) praxisgerechter gestaltet werden könnte. Das Ergebnis: Angesichts deutlich längerer Projektvorläufe schlägt das BMWi jetzt vor, dass die alten Regelungen für alle KWK-Anlagen gelten sollen, die bis Ende 2020 verbindlich bestellt wurden.

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