In den Netzgebieten von rund 99 Prozent der deutschen Netzbetreiber erfolgt der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-2.0-Maßnahmen weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) des Lieferanten und nicht durch den anfordernden Netzbetreiber.

In den Netzgebieten von rund 99 Prozent der deutschen Netzbetreiber erfolgt der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-2.0-Maßnahmen weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) des Lieferanten und nicht durch den anfordernden Netzbetreiber.

Bild: © kosssmosss/AdobeStock

Von Jürgen Walk

Leistung statt Verbrauch, Kilowatt statt Kilowattstunde: Die Bundesnetzagentur will noch im Mai ein Festlegungsverfahren zur allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) starten. Die Regulierungsbehörde und die Energiebranche sind sich dabei einig, dass die aktuellen Netzentgelte für Strom die Realität und den Bedarf des Energiesystems nicht mehr ausreichend abbilden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat daher ein Diskussionspapier veröffentlicht, wie das Netzentgelt der Zukunft aus seiner Sicht aussehen sollte.

Im neuen System sollte der Schwerpunkt mehr darauf liegen, wie viel Leistung in Kilowatt ein Kunde nutzt, und weniger darauf, wie viele Kilowattstunden er verbraucht. Für die Kosten des Stromnetzes sei entscheidend, wie umfangreich das Netz ausgebaut wird und nicht wieviel Strom am Ende hindurchfließt. Und was Netzkosten verursacht, müsse sich eben auch in den Entgelten widerspiegeln, heißt es beim BDEW.

Einfachere Preislogik für kleinere Kunden

Für die praktische Umsetzung will der Verband zwischen Kunden mit und ohne Leistungsmessung unterscheiden: Für Kunden ohne Leistungsmessung, also Privatleute sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden, sei eine einfachere Preislogik mit Pauschalen nötig, die aber auch die realen Kostentreiber abbilden muss.

Auf einer solchen Basis aufbauend könnten flexible Netzentgelte, die zeitlich oder örtlich variieren, die Kunden zusätzlich zu netzentlastendem Verhalten motivieren. Bevor ein solches Modell aber eingeführt wird, müssten nach Ansicht des BDEW mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Effekte, Kosten und Bedingungen müssen analysiert, die technischen Voraussetzungen geschaffen und ein positiver Gesamteffekt in der Kosten-Nutzen-Abwägung nachgewiesen werden. Die heutige Netzentgeltsystematik jedenfalls hemme zum Teil die Bereitstellung von Flexibilitäten.

Vor allem bei den größeren Kunden sollte laut BDEW die starke Belastung der bezogenen Arbeitsmenge geringer ausfallen. Eine solche Anpassung würde die künftige Netzentgeltsystematik verursachergerechter und netzdienlicher machen.

Keine Netzentgeltkompomente im engeren Sinn ist der Baukostenzuschuss. Kunden, die ans Netz angeschlossen werden wollen, müssen sich durch einen einmaligen Betrag am Netzausbau beteiligen, der sich an der Leistung ihres geplanten Netzanschlusses orientiert. Das ist allgemein üblich und sollte auch beibehalten werden, findet der BDEW. Denn es reize dazu an, dass die Antragsteller eine realistische Anschlusskapazität verlangen.

Viele Kundengruppen werden befreit oder entlastet

Zu viel Aufwand und Unsicherheit fürchtet der BDEW bei einem weiteren Diskussionspunkt: Im bestehenden System werden die Netzentgelte ausschließlich von höheren in niedrigere Spannungsebenen gewälzt. Das hat historische Gründe, weil früher der Strom in der Regel von Großkraftwerken zu den Verbrauchern geflossen ist. Im heutigen dezentraleren System verlaufen Spannungsflüsse aber auch häufig von niedrigeren zu höheren Spannungsebenen. Eine bidirektionale Kostenwälzung würde die realen Strom- und Kostenflüsse zwar besser widerspiegeln, heißt es beim Verband. Eine Umstellung sei jedoch komplex, berge Wechselwirkungen und sei daher kurzfristig und parallel zu den übrigen nötigen Änderungen derzeit nicht zielführend.

Außerdem treibt den Verband um, dass verschiedene Kundengruppen von Netzentgelten befreit oder unter Bedingungen entlastet werden. Eine neue Systematik müsse die verschiedenen Nutzergruppen nach einheitlichen Kriterien, aber unter Beachtung ihrer spezifischen Wirkungen auf die Netzkosten sowie im Hinblick auf Verteilungswirkungen erfassen. So merkt der BDEW zwar an, dass Netzentgelte nur für die Entnahme, nicht aber für die Einspeisung von Strom erhoben werden – nennt aber in der Gesamtschau viele Gründe, die gegen ein Einspeiseentgelt sprechen.

Für Prosumer, die weniger Strommengen aus dem Netz entnehmen, aber die gleiche Kapazität beanspruchen, solle es eine stärkere Kapazitätsbepreisung geben. Das System dürfe Prosuming-Modelle aber nicht unmöglich machen und solle die Nutzung von Stromspeichern fördern.

Bei Elektrolyseuren für die Produktion von Wasserstoff, die unter bestimmten Voraussetzungen von Netzentgelten befreit sind, solle geprüft werden, ob es sachgerecht ist, ab 2029 gebaute Neuanlagen an den Netzkosten zu beteiligen.

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