Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Von Andreas Baumer

Es mag sehr technisch klingen, kann aber für Netzbetreiber erhebliche Auswirkungen haben: Die Bundesnetzagentur möchte die Art, wie die Effizienz von Netzbetreibern ermittelt und verglichen wird, überarbeiten.

Im Kern werden für den Effizienzvergleich derzeit zwei Methoden herangezogen: die SFA (Stochastic Frontier Analysis) und die DEA (Data Envelopment Analysis).

Zudem werden zwei Kostenarten verwendet: die tatsächlichen Gesamtkosten (Totex) und sogenannte standardisierte Gesamtkosten (sTotex). Aus der Kombination von Methoden und Kostenarten entstehen vier Effizienzwerte, die in Prozentzahlen angegeben werden. 100 Prozent sind das Maximum. Je weiter weg der Netzbetreiber davon entfernt ist, umso höher ist der Spardruck.

Best-of-Four-Methode

Das Gute an dem Verfahren aus Netzbetreibersicht: Derzeit wird jener Wert für den Effizienzvergleich genommen, der den 100 Prozent am nächsten kommt. "Best-of-Four" heißt dieses Vorgehen. Das möchte die Bundesnetzagentur kippen. Stattdessen soll aus den SFA- und DEA-Werten Durchschnittswerte gebildet werden. Der höhere dieser beiden Durchschnittswerte wird für den Effizienzvergleich herangezogen.

Ein Rechenbeispiel: Erreicht ein Netzbetreiber im DEA-Verfahren einmal einen Wert von 100 Prozent (Totex) und einen Wert von 94 Prozent (sTotex), setzen sich nicht mehr die 100 Prozent durch. Vielmehr gilt der Durchschnitt aus beiden Werten, also 97 Prozent. Liegt der Durchschnittswert in den SFA-Verfahren nicht höher, bleibt es bei den insgesamt 97 Prozent. Im Vergleich zum jetzigen Vorgehen würde der Netzbetreiber drei Prozentpunkte verlieren, auch wenn der Netzbetreiber genauso effizient wirtschaften würde wie bislang.

Dass Netzbetreiber im DEA-Verfahren zweimal auf 100 Prozent kommen, kommt laut Branchenkennern ganz selten vor. Bei der SFA-Methode sind 100 Prozent sogar aus methodisch bedingten Gründen nicht möglich. Letzteres versuchte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2023 zu korrigieren. Demnach müssen auch in der SFA-Methode die effizientesten Unternehmen einen Effizienzwert von 100 Prozent erhalten können. Über eine Nachjustierung wurde das in der Folge ermöglicht.

BDEW und VKU kontra Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur will das nun zurückdrehen. Die Energieverbände BDEW und VKU nannten das übereinstimmend "besorgniserregend". Dass sich die Behörde dabei offenbar nicht an das BGH-Urteil gebunden fühle, sei "nicht nachvollziehbar". Könne methodenbedingt von den die Effizienzgrenze setzenden Netzbetreibern kein Effizienzwert von 100 Prozent erreicht werden, untergrabe das zudem Vertrauen in die Fairness und Angemessenheit der Effizienzvergleiche, schrieben sie in ihren Stellungnahmen.

Beide Verbände haben noch eine weitere Sorge. Die Abkehr vom "Best-of-Four"-Prinzip eröffne methodisch die Möglichkeit, dass aus dem Effizienzvergleich insgesamt kein 100 Prozent effizientes Unternehmen hervorgehen könne. VKU und BDEW glauben dabei sowohl europäisches als auch nationales Recht auf ihrer Seite zu haben.

Die Bundesnetzagentur sieht das anders. Nach der neuen Rechtslage sei nicht zwingend, dass für effiziente Netzbetreiber nach beiden Methoden ein Effizienzwert in Höhe von 100 Prozent gelten müsse. Die Behörde sei mit der Reform der Netzregulierung nicht mehr an das Urteil gebunden, denn die bisher geltende Verordnung würde dann entfallen.

Sie verweist zudem darauf, dass andere Akteure sogar noch schärfere Regeln für Netzbetreiber gefordert hätten. Gleichwohl habe sie sich für eine "gegenüber den Netzbetreibern mildere Variante" entschieden.

"Worst-of-Four" statt "Best-of-Four"

Deutlich positionierte sich jüngst der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen, der die Bundesregierung berät. Aus Sicht der Netznutzer sei derzeit statt "Best-of-Four" der Begriff "Worst-of-Four", also Schlechtester aus Vier, zutreffender. Schließlich werde aktuell der für Netznutzer ungünstigste Parameterwert verwendet. Den Vorstoß der Bundesnetzagentur begrüßte das Wissenschaftsgremium.

Ganz anders reagierte die EnBW-Tochter Netze BW, einer der größten Verteilnetzbetreiber der Republik. Im Stromnetzbereich liegt sein Effizienzwert derzeit bei 95 Prozent. Würde das Best-of-Four-Prinzip abgeschafft werden, würde Netze BW ein bis zwei Prozentpunkte an Effizienz verlieren, sagte Unternehmenschef Jörg Reichert im ZfK-Interview. Dies zeige, "wie methodische Anpassungen beim Effizienzvergleich die Lage von Netzbetreibern erheblich verschlechtern würden."

Reicherts Sorge ist, dass sein Unternehmen bei der Transformation der Stromnetze ausgebremst werde und Investitionen nicht so tätigen könne, wie es das für nötig halte. "Dann würde die Energiewende insgesamt an Geschwindigkeit verlieren."

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper