Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Bild: © Bundesnetzagentur

Von Jürgen Walk

Ist der Effizienzvergleich noch ein geeignetes Instrument für die Regulierung der Strom- und Gasnetze? Unter anderem auch mit dieser Frage hatte sich die Bundesnetzagentur vor einem Jahr in ihrem Eckpunktepapier mit dem Titel Nest ("Netze. Effizient. Sicher. Transformiert") befasst. Nun hat die Regulierungsbehörde ein Papier mit ihren Positionen zum Effizienzvergleich veröffentlicht. Die Ausführungen seien als "Einblick in die Werkstatt", nicht aber als abschließende Positionierung zu verstehen

Ziel des Papiers sei, eine aktuelle Einschätzung der Behörde zu den wesentlichen Eckpfeilern des zukünftigen Effizienzvergleichsverfahrens zu geben. Aber: Es handele sich nicht um einen Festlegungsentwurf. Es gehe um eine Orientierung, was nach dem aktuellen Stand der Diskussion Gegenstand eines Festlegungsentwurfs würde. Der eigentliche Entwurf soll dann wie üblich einer regulären Konsultation unterzogen werden. Als zeitlichen Horizont dafür nennt die Bundesnetzagentur Mitte 2025.

Erwartungsgemäß bleibt es Ziel der Netzagentur, auch weiterhin am bundesweiten Effizienzvergleich festzuhalten. Daher werden auch diejenigen Netzbetreiber einbezogen, die in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden liegen.

Für die Bestimmung der Kosten sollen im Wesentlichen die Vorgaben aus der bisherigen Anreizregulierungsverordnung gelten - angepasst an die Vorgaben der Rahmenfestlegung "Ramen". Um das Verfahren zu sichern und zu beschleunigen, sollen Fristen aufgenommen werden.

Die Branche habe sich insgesamt für eine Fortführung des bisherigen Effizienzvergleichsverfahrens ausgesprochen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur müsse das künftige Verfahren aber flexibel genug sein, um neue Entwicklungen berücksichtigen zu können. Dies könne beispielsweise durch neue Effizienzvergleichsmodelle in den jeweiligen Regulierungsperioden, Erhebung neuer Datenformate, Anpassung der Methodik bei neuen Erkenntnissen oder Analyse der eventuell gestiegenen Heterogenität zwischen den Netzbetreibern umgesetzt werden.

Gleichzeitig soll der Effizienzvergleich so einfach wie möglich und auf die wesentlichen Aspekte fokussiert sein. Der Effizienzvergleich könne also nicht jede individuelle Besonderheit abbilden, heißt es bei der Bundesnetzagentur.

Immer wieder habe die Branche auf neue oder gestiegene Heterogenitäten verwiesen. Aus Behördensicht muss die Branche diese Begriffe aber operationalisieren. "Wenn dies nicht möglich ist, ist auch nicht von einer gestiegenen bzw. neuen Heterogenität auszugehen", heißt es im Papier. Die Behörde will von der Branche wissen:

  • Wie ist diese "gestiegene" oder "neue" Heterogenität zu messen?
  • Ab welchen (Grenz-) Werten kann überhaupt von einer gestiegenen bzw. neuen Heterogenität gesprochen werden?
  • Kann diese durch Vergleichsparameter berücksichtigt werden?

Diese Fragen sollen bei einem Termin mit einzelnen Vertretern der Branche diskutiert werden.

Link zum Papier der Bundesnetzagentur.

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