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Mitte Dezember hatte der Bundesgerichtshof die Bundesnetzagentur gerüffelt – es ging dabei um den Schutz sensibler Unternehmenszahlen bei der Kosten- und Entgeltprüfung. Die Richter erlaubten den Strom- und Gasnetzbetreibern deutlich umfangreichere Schwärzungen in den Veröffentlichungen. Nun hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur ein neues Hinweispapier veröffentlicht, wie sie künftig mit den Zahlen umzugehen gedenkt.

Behörde erwartet sorgfältige Auswahl

Die Netzbetreiber sollen der Behörde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des jeweiligen Bescheids eine geschwärzte Fassung vorlegen. Liegt der Behörde nichts vor, geht sie davon aus, dass es keine Einwände gegen eine Veröffentlichung gibt. Die Beschlusskammer wird grundsätzlich die von den Netzbetreibern geänderte Version veröffentlichen, erwartet aber, dass die Unternehmen die unleserlich gemachten Daten sorgfältig anhand des Hinweispapiers auswählen.

Die kalenderjährliche Erlösobergrenze sowie der individuelle Effizienzwert werden veröffentlicht. In den Beschlüssen im übrigen enthaltene Kosteninformationen mit Nennung von Euro-Beträgen werden bei der Unkenntlichmachung einstweilen anerkannt.

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dieser vorübergehenden Praxis keinesfalls eine Anerkennung der geschwärzten Fassungen verbunden ist. Zudem behalte sich die Beschlusskammer vor, jederzeit einzelne Veröffentlichungen zu prüfen. (wa)

Link zum Hinweispapier

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