Von Jürgen Walk
Die Bundesnetzagentur hat weitere Festlegungsentwürfe für die künftige Regulierung der Strom- und Gasnetze vorgelegt. Im Zentrum stehen Kapitalverzinsung, Produktivitätsfaktor und Effizienzvergleich. Aus Sicht der Behörde liegt der Branche damit nun das Gesamtpaket aus den wirtschaftlich besonders relevanten Festlegungsentwürfen im neuen Regulierungssystem vor. "Die Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich mit unseren Argumenten nochmals auseinanderzusetzen“, sagt Behördenchef Klaus Müller.
Beim für die Unternehmen wichtigen Eigenkapitalzinssatz setzt die Bundesnetzagentur auf Bewährtes: Es bleibe beim etablierten Capital Asset Pricing-Modell. Das Marktrisiko werde auch weiterhin mittels historischer Überrenditen bestimmt. Hieraus ergebe sich für Branche und Investoren ein klarer, verlässlicher Rahmen.
"Spürbare Erhöhung" bei Marktrisikoprämie
Anpassungen plant die Behörde bei der Bestimmung des risikolosen Basiszinses. Hier soll sich der Durchschnitt an der Länge der Regulierungsperiode orientieren. Bislang wurde er anhand eines Zehnjahresdurchschnitts der Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere ermittelt. Mit den neuen Plänen werde der Eigenkapitalzinssatz künftig dynamischer an das Zinsumfeld angepasst. Bei der Marktrisikoprämie sieht die Behörde vor, ausschließlich das arithmetische Mittel zu verwenden. Dies führt nach Angaben der Netzagentur zu einer spürbaren Erhöhung des Zinssatzes gegenüber der aktuellen Vorgehensweise.
Beim generellen sektoralen Produktivitätsfaktor sieht der Entwurf vor, den Faktor künftig aus dem etablierten Malmquist-Modell für Gesamtkosten abzuleiten. Der Faktor soll sich dann ausschließlich auf die Kosten beziehen, die nicht ohnehin jährlich aktualisiert werden. Die Umstellung sorge auch für erhebliche Vereinfachungen im Verfahren.
Unangenehm wird es für die Branche beim Effizienzvergleich. Zwar sehen die Entwürfe weiterhin die Anwendung der Methoden SFA (Stochastic Frontier Analysis) und DEA (Data Envelopment Analysis) vor. Der Abbaupfad für Ineffizienzen verkürzt sich aber auf nunmehr drei Jahre. Auch soll der Effizienzwert nicht mehr nach der Methode eines „Best-of-Four“ ausgewählt werden. Stattdessen soll aus den beiden DEA- und SFA-Effizienzwerten je ein Durchschnittswert gebildet werden. Aus diesen beiden Durchschnittswerten wird anschließend der für den Netzbetreiber günstigere angesetzt.
Stellungnahmen für die Festlegungsentwürfe sind bis zum 18. August möglich. Für die Konsultation sei ursprünglich eine Dauer von sechs Wochen geplant gewesen. Auf Bitte von Branchenvertretern sei die Frist auf sieben Wochen verlängert worden, teilt die Bundesnetzagentur mit.



