Die energieintensive Industrie erhält Rabatte auf die Netzentgelte.

Die energieintensive Industrie erhält Rabatte auf die Netzentgelte.

Bild: © DedMityay/Adobe Stock

Die Bundesnetzagentur will die Rabatte reformieren, die Industriekunden auf die Netzentgelte erhalten. Ziel ist, dass netzdienliches Verhalten der energieintensiven Betriebe stärker als bislang angereizt werden soll. Dazu hat die Behörde ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das den Auftakt für ein Festlegungsverfahren bildet. Stellungnahmen können bis Mitte September eingereicht werden. Die Regelung soll dann Anfang 2026 in Kraft treten.

„Wir schlagen einen Übergang von einem starren in ein flexibles System vor“, sagt Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller. Industrie und Gewerbe sollen reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie in Situationen mit hohem Stromangebot mehr Strom verbrauchen. Andersherum erhalten sie auch dann eine Reduktion der Netzentgelte, wenn sie in Zeiten eines knappen Stromangebots weniger Strom verbrauchen.

Die Bandlast setzt aus heutiger Sicht Fehlanreize

Bislang gibt es zwei mögliche Rabatte für die Unternehmen. Privilegiert werden entweder die atypische Netznutzung oder die stromintensive Netznutzung im Sinne einer Bandlast. Bei der Atypik werden die Netzentgelte reduziert, wenn Netznutzer ihre Jahreshöchstlast außerhalb der typischen Zeit legen. Hierdurch soll die erforderliche Netzdimensionierung – und damit die Netzkosten – begrenzt werden.

Dagegen hat die Bandlast den Zweck, eine konstant gleichbleibende Grundlast stromintensiver Letztverbraucher anzureizen. Idee war, eine kontinuierliche Abnahme für die Einspeisung durch Grundlastkraftwerke zu fördern. Doch mit dem wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien hat die Bedeutung des zweiten Systems mittlerweile abgenommen. Der Anteil der Erzeugung aus klassischen Grundlastkraftwerken mit Kohle- und Kernenergie sinkt. Damit schwindet auf Seite der Erzeuger auch das Interesse an einer hohen, gleichmäßigen Leistungsaufnahme der stromintensiven Industrie. Gleichzeitig steigt natürlich der Bedarf, dass Großverbraucher dynamisch auf Strompreise reagieren können. Dies könnte die Notwendigkeit reduzieren, Anlagen in kritischen Situationen abregeln zu müssen.

Insbesondere die Einhaltung der Bandlastkriterien hindert nach Ansicht der Bundesnetzagentur energieintensive Letztverbraucher oftmals an einer Flexibilisierung, die etwa eine stärkere Teilnahme an den Regelenergiemärkten oder die Reaktion auf Signale des Strommarktes erlauben würde.

Die Netzagentur kündigt ausreichende Übergangsfristen an

Die Netzagentur will daher die Bandlastregelung 2026 auslaufen lassen. An ihre Stelle soll ein neues Sondernetzentgelt treten. Dieses soll effektiv zu systemdienlichem Verhalten von Industriekunden unter Berücksichtigung der gewandelten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesetzgeberischen Anforderungen anreizen. Bestehende Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte sollen aber nicht unmittelbar ihre Wirkung verlieren. Die Behörde will nach eigenen Angaben den Unternehmen hinreichende Übergangsfristen gewähren.

Dabei sei der Netzagentur aber auch klar, dass Reaktionen auf das Marktsignal auch engpassverschärfend wirken können. In Regionen mit einer geringen dezentralen EE-Einspeisung entstehen Engpässe eher lastbedingt, heißt es im Eckpunktepapier. Eine Erhöhung der Abnahme aufgrund niedriger Strompreise könne sich somit negativ auf das Netz auswirken und zusätzliche Kosten generieren. In diesem Fall gelte es, regionale Ausnahmen zu schaffen, bis der Netzausbau einen Stand erreicht, der eine Stärkung des Marktsignals bundesweit ermöglicht.

VKU lobt die Initiative

„Wir begrüßen die Vorschläge der Bundesnetzagentur“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Sie böten für große Industrieunternehmen einen ausgezeichneten Anreiz, ihren Stromverbrauch systemdienlich anzupassen. Die aktuelle Industrienetzentgelt-Regulierung sei nicht mehr zeitgemäß, weil sie eine möglichst kontinuierliche Stromabnahme belohnt. Der Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen mache es hingegen notwendig, dass Strom möglichst dann abgenommen wird, wenn ein großes Energieangebot durch Wind und Sonne zur Verfügung steht.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobte den Vorschlag. „Mit dem Eckpunktepapier hat die BNetzA einen ersten Schritt in Richtung variabler Netzentgelte gemacht“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Damit könnten Preisschwankungen am Strommarkt reduziert, die Netze entlastet und Kosten gesenkt werden. „Somit werden die Vorteile, die die erneuerbaren Energien der Industrie und Volkswirtschaft bringen, deutlich sichtbarer“, so Peter. (wa)

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