Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

Von Jürgen Walk

Die Bundesnetzagentur will die Vergütung für vermiedene Netzentgelte auslaufen lassen. Betroffen davon sind vor allem Betreiber von dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die ans Verteilnetz angeschlossen sind. Die Kommunalwirtschaft befürchtet dadurch negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, Strompreise, Stromnetze sowie den Ausbau der Wärmenetze. Die Behörde dagegen verspricht sich davon, dass Verbraucher in den kommenden drei Jahren um rund 1,5 Milliarden Euro bei den Netzkosten entlastet werden.

Die Bundesnetzagentur hat dazu einen Festlegungsentwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Aus Sicht von Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist "eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr zeitgemäß."

Ende der Förderung ist für 2029 angepeilt

Der Plan der Bundesnetzagentur: Ab 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent abgesenkt werden. Ab 2029 sollen dann gar keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Um den Betreibern ausreichend Zeit zur weiteren Planung einzuräumen, habe die Behörde dabei statt einer sofortigen Abschaffung den schrittweisen Ansatz gewählt.

Die Kosten für vermiedene Netzentgelte betragen derzeit rund 1 Milliarde Euro pro Jahr. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte ungefähr drei Prozent der Netzkosten aus.

Ein "Vorschlag zur Unzeit"

"Der heutige Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist nicht neu, nur die konkrete Form des Abschmelzens über vier Jahre", heißt es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU).  Bei allen ähnlichen Versuchen habe sich der Verband entschieden gegen diese Abschaffung gewandt. Aktuell komme sie erst recht zur Unzeit: Der Koalitionsvertrag sieht einen massiven Kraftwerkszubau an gesicherter Leistung vor. Eine Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte würde den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von steuerbaren Bestandsanlagen entscheidend beeinträchtigen und damit eine neue Kapazitätslücke aufreißen, fürchtet der VKU. Das gelte vor allem für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Der Versorgungssicherheit würde die Abschaffung einen Bärendienst erweisen.
 
Die erwartete finanzielle Entlastung der Netznutzer durch die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist aus VKU-Sicht ohnehin nicht erkennbar. Im Gegenteil: Durch den möglichen Wegfall netzdienlicher Einsätze könnten bundesweit erhöhte Netzentgelte anfallen, die Unternehmen wären gezwungen, den Einnahmeausfall an anderer Stelle durch höhere Preise, etwa bei der Fernwärme, zu kompensieren.

Ohnehin sind die Vergütungen für vermiedene Netzentgelte bereits stark eingeschränkt worden. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) aus dem Jahr 2017 sanken sie von 2,5 auf eine Milliarde Euro pro Jahr. Seit 2023 erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Zudem wurde die Höhe auf Basis des Jahres 2016 gedeckelt. Im Sommer 2024 schließlich kündigte die Bundesregierung an, die Auszahlung vermiedener Netzentgelte insgesamt zu prüfen.

Kritik kommt auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Zum jetzigen Zeitpunkt eine vorzeitige Absenkung dieser Zahlungen zu verfolgen, sei in einem Umfeld zunehmender Investitionsunsicherheit für den Standort Deutschland kein gutes Zeichen. "Es braucht Vertrauensschutz für getätigte Investitionen“, heißt es beim BDEW. Vermiedene Netzentgelte seien beispielsweise auch für den Betrieb von Batteriespeichern essenziell, "da sie inzwischen im Wettbewerb mit neuen und günstigeren Speichersystemen stehen, denen sie letztendlich den Weg bereitet haben". Eine vorzeitige Absenkung dieser Zahlungen zu verfolgen, sei daher ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechtssicherheit getätigter Investitionen und würde sich negativ auf die Risikobewertung anderer Vorhaben im Zuge der Energiewende auswirken.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 23. Mai bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

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