Netzentgelte: VKU verwundert über Lichtblick-Berechnungen
Netzbetreiber müssen künftig bestimmte, für die Berechnung der Netzentgelte relevanten Daten, in unternehmensbezogener, nicht anonymisierter Form veröffentlichen. So sieht es eine Regelung in der Anreizregulierungsverordnung vor, die im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle ins EnWG überführt wird. Diese wurde gestern vom Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossen.
Ergänzend kommt eine neue Regelung hinzu: Die Bundesnetzagentur muss die fraglichen Netzbetreiberdaten auch dann veröffentlichen, wenn sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Der Hintergrund: Der…
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