Recht & Regulierung

Neue Berechnungsmethode soll Stromnetz besser schützen

Die Ausgleichsenergiepreise werden künftig über einen speziellen Preisindex ermittelt. Das Ziel: Stärkere Anreize zum Ausgleich der Bilanzkreise schaffen.
11.05.2020

Mit einer neuen Berechnungsformel wollen die Übertragungsnetzbetreiber und die BNetzA die Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren und so künftig Unterdeckungen im Stromnetz verhindern.

Seit den massiven Unterdeckungen im deutschen Stromnetz im vergangenen Juni hat die Bundesnetzagentur eine Bündel an Maßnahmen ergriffen, um die Bilanzkreistreue zu stärken. Der letzte Baustein in diesem Paket ist eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises. Diese soll die Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren. Die BNetzA hatte hierzu die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bereits im vergangenen Juli in die Pflicht genommen.

Das Konzept der ÜNB, das eine Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung vorsieht, wurde nun genehmigt. "Mit der geänderten Berechnung…

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