Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Bild: © your123/AdobeStock

Wallboxen, Wärmepumpen, Solaranlagen und Windräder: Für Netzbetreiber gibt es in der Energiewende viel zu tun und anzuschließen. Der Investitionsbedarf in die Netze steigt exponentiell – und das muss finanziert werden. Gute Nachrichten aus Sicht der Investoren kommen nun aus Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verkündete in insgesamt 14 Musterbeschwerdeverfahren, dass die Eigenkapital-Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode rechtsfehlerhaft ermittelt wurden. Darüber berichtet die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) müsse die Sätze nun neu festlegen.

Die Rendite sinkt um ein Viertel

2021 hatte die Regulierungsbehörde die Zinssätze auf 5,07 Prozent für Neuanlagen sowie 3,51 Prozent für Altanlagen festgesetzt. Diese Sätze gelten beim Gas seit diesem Jahr, beim Strom ab 2024. Für Strom- und Gasnetzbetreiber wird damit die erzielbare Rendite gegenüber dem Niveau der Vorperiode um über 25 Prozent sinken. Dagegen wehrte sich die Branche. Insgesamt 927 Beschwerden gingen ein. Rund die Hälfte der Beschwerdeverfahren wurde dabei von einem BBH-Team betreut – unterstützt von drei Gutachtern aus der Finanzwissenschaft.

BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Missling betont die Relevanz der Entscheidung: „Das ist nicht zuletzt auch mit Blick auf die restriktive Rechtsprechung des BGH in Zusammenhang mit regulierungsbehördlichen Methodenentscheidungen ein wichtiger Erfolg für die Branche. Die BNetzA ist nun verpflichtet, die EK-Zinssätze neu festzulegen. Ein wichtiges Ergebnis angesichts der Bedeutung der Infrastruktur Netz für die Energiewende.“

Historische Datenreihen allein reichen nicht

Der Senat hat die Vorgehensweise der BNetzA bei der Festlegung der Zinssätze im methodischen Ansatz bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung des OLG. Er habe aber beanstandet, dass die Behörde es unterlassen hat, die von ihr allein unter Heranziehung historischer Datenreihen ermittelte Marktrisikoprämie einer weiteren Absicherung, jedenfalls in Form einer ergänzenden Plausibilisierung zu unterziehen. Die Marktrisikoprämie anhand einer einzigen Methode zu ermitteln, sei nicht geeignet, sicherzustellen, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst ist.

Das OLG erwähnt dabei „Effekte der zurückliegenden Niedrigzinsphase in Verbindung mit dem Umstand, dass sich die für die deutschen Netzbetreiber ermittelte Marktrisikoprämie und der Eigenkapitalzinssatz im internationalen Regulierungsumfeld nunmehr deutlich vom Durchschnitt der Festlegungen anderer Regulierungsbehörden entfernt haben“.

VKU: Der Wettbewerb um Kapitalgeber zieht an

Der Verband kommunaler Unternehmen reagiert noch zurückhaltend. „Die Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht“, erklärt ein Sprecher. Eine Einschätzung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; außerdem wolle man höchstrichterlichen Entscheidungen nicht vorgreifen. „Für die Energiewende müssen wir in den nächsten Jahren massiv in den Ausbau der Stromnetze investieren. Zeitgleich läuft die Zinswende, der Wettbewerb um Kapitalgeber zieht an. Mit Blick auf den steigenden Investitionsbedarf und steigende Zinsen brauchen wir gesetzliche Regelungen, die für bessere Investitionsbedingungen sorgen und so Anreize schaffen“, so der Verband.
 
Aus VKU-Sicht ist eine angemessene und deutlich attraktivere Eigenkapitalverzinsung erforderlich, „damit wir das notwendige Kapital für den Netzausbau einwerben können“. Zwar habe die BNetzA angekündigt, den Eigenkapitalzins zu erhöhen. Jedoch sei die Erhöhung zu halbherzig, da sie die vergangenen Zinsanstiege an den Kapitalmärkten nicht auszugleichen vermag.

„Wir haben die Festlegung bereits 2021 inhaltlich stark kritisiert“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in einer ersten Einschätzung. „Die Urteilsbegründung des OLG kennen wir allerdings noch nicht. Das OLG scheint zu der Einschätzung gelangt zu sein, dass die Festlegung fachliche Mängel aufweist. Schade ist: Die BNetzA hatte in Aussicht gestellt, im Falle einer Zinswende die Vergütung des eingesetzten Eigenkapitals im Sinne einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung anzupassen. Damit hätte sie das Verfahren vereinfachen können. Wir würden ein solches Vorgehen immer noch begrüßen“, so Andreae.

Der Weg nach Karlsruhe ist offen

Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. „Es bleibt also abzuwarten, ob die BNetzA den Weg nach Karlsruhe beschreiten wird“, heißt es bei der Kanzlei BBH.

Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte aber hoch sein. Denn dass Festlegungen der BNetzA vom OLG Düsseldorf als rechtswidrig verworfen werden, hat eine gewisse Tradition. Entsprechende Entscheidungen gab es etwa im März 2022 zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) beim Strom oder im März 2018 zur Berechnung des Eigenkapital-Zinssatzes. Doch ebenso traditionell verwirft der Bundesgerichtshof die Einwände der OLG-Richter und positioniert sich auf die Seite der Bundesnetzagentur.

Seit Beginn der Anreizregulierung 2009 kannten die Netzrenditen nur den Weg nach unten. Weil aber auch die Zinsen in diesen Jahren sanken, hatten Investoren kaum attraktive Alternativen. Doch in den vergangenen Monaten ist der risikolose Zinssatz, der dem 10-Jahres-Mittel der Umlaufrendite entspricht, von praktisch 0 auf fast drei Prozent gestiegen. Eigentlich müsste sich das auch in den Netzrenditen widerspiegeln. Die Bundesnetzagentur hatte dazu im Sommer sogar einen Vorschlag gemacht. Doch mit dem ist die Energiebranche nicht zufrieden.

Fremdfinanzierung wird schwieriger

Die Behörde schlug in einem Eckpunktepapier vor, den Eigenkapital-Zinssatz künftig auf 7,09 Prozent zu erhöhen – aber nur für Neuinvestitionen. Für die Branche bedeutet das, dass die Rendite aufs Eigenkapital zwar für einen Bruchteil der Anlagen steigt, für die große Masse der Anlagen aber um ein Viertel gekürzt wird. Das werde dazu führen, dass das Rating sinkt – und damit Fremdfinanzierung wieder deutlich teurer wird, heißt es in der Branche. Für die dringend nötige Investitionsoffensive seien das keine guten Voraussetzungen. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper