Enni-Urteil: Schreiben zu Preiserhöhung darf nicht wie "Werbeflyer" aussehen

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.
Bild: © Bill Oxford/Unsplash
Das Landgericht Kleve hat Regionalversorger Enni Energie & Umwelt wegen eines umstrittenen Kundenschreibens mit Kündigung und Preisanpassung aus dem Herbst 2019 verurteilt.
Laut Abschrift muss das Unternehmen betroffenen Kunden ein individualisiertes Berichtigungsschreiben übermitteln und auf mögliche Rückforderungsansprüche hinweisen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
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