Enni-Urteil: Schreiben zu Preiserhöhung darf nicht wie "Werbeflyer" aussehen
Das Landgericht Kleve hat den Regionalversorger wegen eines Schreibens mit Anpassung und Kündigung verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Das Landgericht Kleve hat Regionalversorger Enni Energie & Umwelt wegen eines umstrittenen Kundenschreibens mit Kündigung und Preisanpassung aus dem Herbst 2019 verurteilt.
Laut Abschrift muss das Unternehmen betroffenen Kunden ein individualisiertes Berichtigungsschreiben übermitteln und auf mögliche Rückforderungsansprüche hinweisen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
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